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Veröffentlicht am 13. Mai 2026

Stockwerkeigentumsrecht

Worum geht es?

Die Bestimmungen zum Stockwerkeigentum sollen modernisiert werden. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, mit punktuellen Neuerungen das Stockwerkeigentumsrecht noch besser den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer anzupassen und die Praxistauglichkeit des Stockwerkeigentumsrechts zu verbessern.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 12. Dezember 2019 überweist das Parlament die Motion 19.3410 Caroni «55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update» an den Bundesrat.
  • Am 20. September 2024 schickt der Bundesrat die Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 13. Mai 2026 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Dominic Wüthrich
Bundesrain 20
Ch-3003 Bern