Veröffentlicht am 13. Mai 2026
Stockwerkeigentumsrecht
Worum geht es?
Die Bestimmungen zum Stockwerkeigentum sollen modernisiert werden. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, mit punktuellen Neuerungen das Stockwerkeigentumsrecht noch besser den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer anzupassen und die Praxistauglichkeit des Stockwerkeigentumsrechts zu verbessern.
Was ist bisher geschehen?
- Am 12. Dezember 2019 überweist das Parlament die Motion 19.3410 Caroni «55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update» an den Bundesrat.
- Am 20. September 2024 schickt der Bundesrat die Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 13. Mai 2026 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Medienmitteilung).
Dokumentation
- 19.3410
Motion Caroni. 55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update
- 19.3410
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Weitere Infos
13. Mai 2026
Stockwerkeigentumsrecht
15. April 2026
Revision Lex Koller
12. Februar 2026
Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
14. Januar 2026
Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken
30. April 2025
Haftung für Baumängel
1. Januar 2012
Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts
Am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
22. Juni 2007
Konsumentenschutz (Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien)
Teilrevision des Obligationenrechts. Am 22. Juni 2007 schreibt der Nationalrat die parlamentarische Initiative de Dardel ab.
13. Mai 2026
Bundesrat will Stockwerkeigentumsrecht modernisieren
Der Bundesrat will mit punktuellen Neuerungen das Stockwerkeigentumsrecht besser den Bedürfnissen der Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer anpassen. So sollen namentlich die Begründung von Stockwerkeigentum bei noch nicht gebauten Liegenschaften explizit geregelt und ein Klagerecht für die Errichtung eines Erneuerungsfonds eingeführt werden. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
14. Januar 2026
Rechtliche Stellung von Grundstückbesitzern bei Hausbesetzungen wird ab Juli 2026 gestärkt
Ab Mitte 2026 haben Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer neue Möglichkeiten, um rascher und effizienter gegen eine Hausbesetzung vorzugehen. Namentlich wird das Selbsthilferecht gestärkt. Ausserdem wird es mit dem neuen Instrument der gerichtlichen Verfügung künftig einfacher, gegen einen unbekannten Personenkreis vorzugehen. An seiner Sitzung vom 14. Januar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Juli 2026 in Kraft zu setzen.
30. April 2025
Baumängel: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2026
Die vom Parlament im Dezember 2024 verabschiedeten Änderungen im Bauvertragsrecht treten auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen. Damit wird die Situation der Bauherrschaft bei Baumängeln verbessert.
20. September 2024
Das Stockwerkeigentumsrecht soll punktuell angepasst werden
Die Bestimmungen zum Stockwerkeigentum sollen modernisiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 die Vernehmlassung zu entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. Mit punktuellen Neuerungen will er das Stockwerkeigentumsrecht noch besser den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer anpassen. Zudem sollen Gesetzeslücken geschlossen und die Rechtssicherheit erhöht werden.
15. Dezember 2023
Bundesrat will Position von Grundstückbesitzern bei Hausbesetzungen stärken
Der Bundesrat will die Position von Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzern bei Hausbesetzungen verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 die entsprechende Botschaft verabschiedet. Insbesondere soll das Selbsthilferecht gestärkt werden. Im Gesetz soll präzisiert werden, ab welchem Zeitpunkt die Frist läuft, innert welcher die Besitzerin oder der Besitzer die Hausbesetzer mittels verhältnismässiger Gewalt wegweisen und sich des Grundstücks wieder bemächtigen darf. Neu soll ausserdem die Möglichkeit einer gerichtlichen Verfügung die Räumung gegen unbekannte Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer vereinfachen.
19. Oktober 2022
Bundesrat will Situation der Bauherrschaft bei Baumängeln verbessern
Der Bundesrat will die Situation der Bauherrschaft und damit insbesondere der Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer verbessern. Er schlägt vor, die Frist für die Mängelrüge zu verlängern. Zudem soll das Recht auf Nachbesserung in gewissen Fällen nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden dürfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Änderung des Obligationenrechts (OR) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.
29. Juni 2022
Grundstückbesitzer sollen besser vor illegalen Hausbesetzungen geschützt werden
Die Position der Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen soll verbessert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die überwiegend positiven Rückmeldungen zur entsprechenden Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.
2. September 2020
Grundstücksbesitzer sollen einfacher gegen Hausbesetzungen vorgehen können
Der Bundesrat will die Position der Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 2. September 2020 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Klare Regeln und vereinfachte Bedingungen in Gerichtsverfahren sollen Grundstücksbesitzerinnen und Grundstückbesitzer besser vor Verletzungen ihrer Rechte schützen.
19. August 2020
Bauherrinnen und Bauherren sollen besser gegen Baumängel vorgehen können
Das geltende Bauvertragsrecht ist zweckmässig und ausgewogen. Bei Baumängeln sind Bauherrinnen und Bauherren aber teilweise ungenügend geschützt. Dies hat eine Überprüfung gezeigt. Der Bundesrat will deshalb die Situation der Bauherrschaft und damit allen voran der Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Vorlage eröffnet.