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Veröffentlicht am 15. Juni 2026

Schweizerisches Transparenzregister

Worum geht es?

Gesellschaften und andere juristische Personen werden künftig verpflichtet, den Behörden ihre wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen. Damit soll die Bekämpfung von Geldwäscherei verstärkt werden. Dazu werden in einem zentralen Bundesregister (sog. Schweizerisches Transparenzregister) all jene Personen erfasst, welche die Kontrolle über schweizerische juristische Personen oder über ausländische juristische Personen mit Bezug zur Schweiz ausüben – etwa durch ihre finanzielle Beteiligung am Kapital oder aufgrund ihrer Stimmrechte.

Geführt wird das Schweizerische Transparenzregister vom Bundesamt für Justiz (BJ). Eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) führt Kontrollen zur Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen im Transparenzregister durch.

Weitere Informationen zum Schweizerischen Transparenzregister finden Sie auf der folgenden Seite:
Schweizerisches Transparenzregister

Was ist bisher geschehen?

  • Am 22. Mai 2024 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) zu Handen des Parlaments (BBl 2024 1607).
  • Am 26. September 2025 verabschiedet das Parlament das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) (BBl 2025 2900).
  • Am 15. Oktober 2025 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Medienmitteilung).
  • Am 18. Mai 2026 tritt die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD über den Pilotversuch des Transparenzregisters in Kraft.
  • Am 12. Juni 2026 setzt der Bundesrat das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen auf den 1. Oktober 2026 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 16. Juni 2026 startet der Pilotversuch des Transparenzregisters (Medienmitteilung).

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Informationsdienst
Bundesrain 20
CH-3003 Bern