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Veröffentlicht am 4. April 2012

Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses

Teilrevision des Obligationenrechts

Worum geht es?

Der Bundesrat will den Verzugszins nicht erhöhen. Er beantragt dem Parlament, die Motion "Stopp dem Zahlungsschlendrian" abzuschreiben. Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage sollen die Unternehmen nicht stärker belastet werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 18. August 2010 schickt der Bundesrat die Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 28. März 2012 beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Motion «Stopp dem Zahlungsschlendrian» abzuschreiben
  • Am 4. April 2012 entscheidet der Bundesrat, auf die Erhöhung des Verzugszinses zu verzichten (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

David Rüetschi
Bundesrain 20
CH-3003 Bern