Veröffentlicht am 4. April 2012
Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses
Teilrevision des Obligationenrechts
Worum geht es?
Der Bundesrat will den Verzugszins nicht erhöhen. Er beantragt dem Parlament, die Motion "Stopp dem Zahlungsschlendrian" abzuschreiben. Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage sollen die Unternehmen nicht stärker belastet werden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 18. August 2010 schickt der Bundesrat die Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 28. März 2012 beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Motion «Stopp dem Zahlungsschlendrian» abzuschreiben
- Am 4. April 2012 entscheidet der Bundesrat, auf die Erhöhung des Verzugszinses zu verzichten (Medienmitteilung).
Dokumentation
Weitere Infos
15. Januar 2025
Sanierungsverfahren für natürliche Personen
4. April 2012
Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses
Teilrevision des Obligationenrechts. Am 4. April 2012 entscheidet der Bundesrat, auf die Erhöhung des Verzugszinses zu verzichten.
1. Januar 2003
Konsumkreditgesetz
Am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.
31. Oktober 2025
Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt per 1. Januar 2026
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt per 1. Januar 2026 um 1%. Er beträgt ab diesem Zeitpunkt 10% für Barkredite, beziehungsweise 12% für Überziehungskredite. Die Senkung erfolgt aufgrund der in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgelegten Berechnungsformel. Die Überprüfung hat aufgrund des erneut gesunkenen Zinsniveaus Anpassungsbedarf ergeben. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die Anpassung der Höchstzinssätze nun vollzogen.
15. Januar 2025
Bundesrat schlägt Sanierungsverfahren für überschuldete Personen vor
Überschuldete Personen sollen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten. Die zwei neuen Verfahren zur finanziellen Sanierung für natürliche Personen haben sowohl positive Effekte auf die Gesundheit der Betroffenen als auch auf die Volkswirtschaft. Nach überwiegend positiven Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 die entsprechende Botschaft verabschiedet.
21. November 2024
Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt per 1. Januar 2025 um 1 Prozent
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt per 1. Januar 2025 um 1 %. Er beträgt ab diesem Zeitpunkt 11 % für Barkredite, beziehungsweise 13 % für Überziehungskredite. Die Senkung erfolgt aufgrund der in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgelegten Berechnungsformel. Die Überprüfung hat aufgrund des erneut gesunkenen Zinsniveaus Anpassungsbedarf ergeben. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) passt die Höchstzinssätze nun an.
30. November 2023
Höchstzinssatz für Konsumkredite steigt per 1. Januar 2024 um 1 Prozent
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite steigt per 1. Januar 2024 um 1 %. Er beträgt ab dann 12 % für Barkredite, beziehungsweise 14 % für Überziehungskredite. Die Erhöhung erfolgt aufgrund der in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgelegten Berechnungsformel. Diese sieht bei steigendem Zinsniveau eine Anpassung vor. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat diese Anpassung nun vollzogen.
1. November 2023
Einbezug der Steuern beim Existenzminimum
Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Berücksichtigung der Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums von Schuldnerinnen und Schuldnern. Zu diesem Schluss kommt er im Bericht, den er im Auftrag des Nationalrats verfasst und an seiner Sitzung vom 1. November 2023 verabschiedet hat. Die Neuregelung der Berechnung soll jedoch die Begleichung der Steuerforderungen sicherstellen und die Ansprüche von familienrechtlich Unterhaltsberechtigten schützen.
16. August 2023
Bundesrat will fixen Verzugszins von 5 Prozent behalten
Wer seine Schulden nicht rechtzeitig bezahlt, muss gemäss Obligationenrecht darauf einen fixen Verzugszins von 5 Prozent bezahlen. Der Bundesrat lehnt eine Reform hin zu einem variablen, an die Marktzinsen angepassten Zinssatz ab. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) fest.
3. April 2023
Höchstzinssatz für Konsumkredite: Steigendes Zinsniveau führt zu Erhöhung
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite steigt per 1. Mai 2023 um 1 %. Er beträgt ab dann 11 % für Barkredite, beziehungsweise 13 % für Überziehungskredite. Die Anpassung erfolgt aufgrund des allgemein steigenden Zinsniveaus. Die Berechnungsformel ist in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgelegt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat diese Anpassung nun vorgenommen.
15. Februar 2023
Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Künftig soll der Rechtsverkehr über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Die digitale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kantone sollen auch eigenständige Plattformen benutzen dürfen.
31. August 2022
Aggressive Werbung für Konsumkredite: Neue Branchenvereinbarung ist ausreichend
Die Vereinbarung des Branchenverbandes Swiss Payment Association betreffend Werbeeinschränkungen und Prävention im Konsumkreditgeschäft ist ausreichend. Der Bundesrat hat diese Beurteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) am 31. August 2022 zur Kenntnis genommen. Die neue Vereinbarung ersetzt eine der beiden bereits bestehenden Vereinbarungen. Der Bundesrat sieht daher weiterhin keinen Anlass, die Definition von aggressiver Werbung im Konsumkreditgeschäft zu regeln.
29. November 2021
Konsumkredite: Höchstzinssatz bleibt auch 2022 unverändert
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat den Höchstzinssatz für Konsumkredite per 1. Januar 2022 festgelegt. Er bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und beträgt 10 % bei Barkrediten beziehungsweise 12 % bei Überziehungskrediten.
19. Mai 2021
Höchstzinssatz für Konsumkredite: Neuer Referenzzinssatz als Berechnungsbasis
Der über drei Monate aufgezinste Saron (SAR3MC) dient künftig als Referenzzinssatz bei der Berechnung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 eine entsprechende Änderung der Konsumkreditverordnung gutgeheissen und auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Am Berechnungsmechanismus ändert sich nichts.
19. Mai 2021
Angemessener Rechtsrahmen für Wirtschaftsauskunfteien
Eine stärkere gesetzliche Regulierung von Wirtschaftsauskunfteien wäre angesichts des bereits bestehenden Rechtsrahmens und mit Blick auf die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) unverhältnismässig. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 gutgeheissen hat. Um die Umsetzung der aktuellen und zukünftigen Vorgaben zu stärken, empfiehlt der Bericht den Wirtschaftsauskunfteien jedoch, ihren Verhaltenskodex punktuell zu überarbeiten.
15. Dezember 2020
Höchstzinssatz für Konsumkredite bleibt 2021 unverändert
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat den Höchstzinssatz für Konsumkredite für das Jahr 2021 festgelegt. Er bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und beträgt 10 % bei Barkrediten beziehungsweise 12 % bei Überziehungskrediten.