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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Änderung der Strafprozessordnung

Worum geht es?

Der Bundesrat will durch punktuelle Änderungen die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung verbessern. Die Revision schränkt namentlich die Teilnahmerechte massvoll ein, um zu verhindern, dass sich beschuldigte Personen untereinander absprechen. Zudem stärkt sie die Position der Opfer von Straftaten.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 1. Dezember 2017 schickt der Bundesrat die Änderung der Strafprozessordnung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 28. August 2019 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung der Strafprozessordnung (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (19.048) 
  • Am 18. Dezember 2020 setzt der Bundesrat die Rechtsgrundlage für die Anordnung der Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren auf den 1. März 2021 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 3. März 2023 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetzbuch (V-StGB-MStG) (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die Änderung der Strafprozessordnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 4. September 2024 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetzbuch (V-StGB-MStG) zur Kenntnis und setzt die V-StGB-MStG-JStG sowie Art. 3 Abs. 2 und Art. 38 Jugendstrafgesetz (JStG) und Art. 1 Jugendstrafprozessordnung (JStPO) auf den 1. Juli 2025 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Strafprozessordnung

Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetzbuch

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Peter Goldschmid
Bundesrain 20
CH-3003 Bern