Allgemeine Fragen zur Arbeitsmarktzulassung aus Drittstaaten:
Bevor Sie uns schriftlich kontaktieren, konsultieren Sie bitte zuerst unsere FAQ:
• FAQ – Nicht-EU/EFTA-Angehörige
Warnung vor Betrug-MailsEmails mit dem Absender «Swiss Immigration» und Zahlungsforderungen werden an Ausländerinnen und Ausländer versandt. Das SEM warnt vor diesen Betrugsversuchen. |
Postanschrift
Staatssekretariat für Migration SEM
(ev. zuständige Stelle/Person)
CH-3003 Bern
Standort-Adresse
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
Wabern
Ansprechzeiten Telefonzentrale
Montag – Freitag, 09:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Loge:
Tel. +41 58 465 11 11
Fax +41 58 465 93 79
Warnung vor Telefonbetrug
Das Staatssekretariat für Migration hat Kenntnis von Betrugsfällen durch "Spoofing". Dabei missbrauchen unbekannte Täter die Telefonnummer des SEM und behaupten, im Namen des SEM anzurufen. Dann drohen sie ihren Opfern mit Haft oder Ausschaffung, wenn sie nicht grössere Geldbeträge überweisen.
Das SEM stellt grundsätzlich nie Rechnung per Telefon oder E-Mail. Wenn Sie von Unbekannten per Telefon oder E-Mail aufgefordert werden, Geld an das SEM zu überweisen, sollten Sie umgehend die Polizei kontaktieren.
Ihre Ansprechpartner nach Thema
Aufenthalt, Fernhaltemassnahmen, Einspracheverfahren
Fragen im Zusammenhang mit
- Einspracheverfahren bei Schengen-Visumsgesuchen und Humanitären Visa
(konkrete, pendente oder abgelehnte Visumsgesuche)
Für die Behandlung von Visumsgesuchen (Besucher und Touristen) sind die Schweizer Auslandvertretungen zuständig. Anfragen dazu sind bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung anzubringen.
Einspracheverfahren gegen ablehnende Visumsentscheide (Schengen und Humanitäre Visa) werden vom Staatssekretariat für Migration behandelt. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Behandlung einer Einsprache in aller Regel einige Monate dauert (abhängig vom jeweiligen Beweisbedarf). In dieser Zeit können keine Auskünfte zum Stand einzelner Verfahren gegeben werden.
- Fernhaltemassnahmen
Anfragen betreffend Einreiseverbote und Suspensionsgesuche sind auf dem schriftlichen Weg (per Post) mit einer Vollmacht (wenn die Person durch einen Vertreter/in vertreten ist) und Passkopie der genannten Person an das SEM zu richten:
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Bern
- Aufenthalt
Die Zuständigkeit für die Behandlung von Bewilligungsverlängerungsgesuchen (L-, B-, C-Bewilligungen) und Familiennachzugsgesuchen liegt bei den zuständigen kantonalen Migrationsbehörden. Entsprechende Anfragen sind direkt an die kantonalen Migrationsbehörden zu richten:
• Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Anfragen zu den erwähnten Themen, welche in der Zuständigkeit des SEM sind, sind nach Kantonen mittels Kontaktformular zu richten:
Kantone: AI, AR, GR, GL, FL, SH, SG, TG, ZH
Kontakt
Kantone: AG, BE, BL, BS, LU, NW, OW, SO, SZ, UR, ZG
Kontakt
Kantone: NE, VD, VS, TI
Kontakt
Kantone: GE, FR, JU
Kontakt
Arbeitsmarktzulassung für Drittstaatsangehörige
Fragen zu Gesuchen und zur Gesuchsstellung sind direkt an die kantonalen Migrationsbehörden zu richten:
• Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Personenfreizügigkeit EU/EFTA
Fragen im Zusammenhang mit
- Erteilung und Verlängerung von (Kurz-)Aufenthaltsbewilligungen und Grenzgängerbewilligungen
- Familiennachzugsgesuchen
sind direkt an die kantonalen Migrationsbehörden zu richten:
• Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Untenstehendes Kontaktformular kann für allgemeine Fragen zur Anwendung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und EU und des EFTA-Abkommens sowie allgemeine Fragen zum Meldeverfahren (kurzfristige Erwerbstätigkeit von bis zu drei Monaten bzw. 90 Tagen pro Kalenderjahr) verwendet werden.
Reisedokumente und Rückreisevisa
Fragen im Zusammenhang mit Gesuchen um Ausstellung von schweizerischen Reisedokumenten und Rückreisevisa für ausländische Personen sind direkt an die kantonalen Migrationsbehörden zu richten:
• Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Allgemeine Visumvorschriften
Fragen im Zusammenhang mit
- der Visumpflicht nach Staatsangehörigkeit und unabhängig von der Staatsangehörigkeit (Besatzungsmitglieder, Flüchtlinge, Kinder ohne eigenes Reisedokument usw.) für den Aufenthalt bis und über 90 Tage,
- dem Aufenthaltszweck,
- der Reisekrankenversicherung,
- dem Einladungsschreiben,
- der Aufenthaltsdauer, usw.
Bevor sie uns schriftlich kontaktieren, konsultieren sie bitte zuerst unsere FAQ. Vielleicht finden Sie dort bereits die Antwort auf Ihre Frage:
• FAQ – Einreise
Einreise
Wir erteilen Auskünfte im Zusammenhang mit den Personenkontrollen an den Schweizer Grenzen und beantworten insbesondere folgende Fragen:
- Benötige ich ein Reisedokument, ist mein Reisedokument (noch) gültig und wird es für die Einreise in oder die Durchreise durch die Schweiz anerkannt?
- Benötige ich ein Visum für die Einreise in oder die Durchreise durch die Schweiz?
- Wie lange darf ich mich in der Schweiz aufhalten?
- Wie viel Geld benötige ich für den geplanten Aufenthalt in der Schweiz?
- Darf ich über einen Schweizer Flughafen in ein anderes Land weiterreisen?
Bevor Sie uns kontaktieren, konsultieren Sie bitte erst unsere FAQ:
• FAQ – Einreise
Für Fragen betreffend die Einreise in andere Staaten wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige ausländische Behörde.
Für die zeitnahe und abschliessende Beantwortung Ihrer Anfrage machen Sie bitte möglichst präzise und vollständige Angaben zum Sachverhalt, insbesondere zu
- Nationalität der reisenden Person;
- vorhandenen Reisedokumenten / Visa / Aufenthaltstiteln (elektronische Kopie [Foto, Scan] bitte unbedingt mitschicken);
- Reisen in die Schweiz oder in andere Schengen-Staaten während den letzten 6 Monaten.
Asyl
Anfragen/Informationen über Personen und zu einzelnen Verfahren (Stand des Verfahrens, Aktenkonsultation, Übermittlungsanfragen von Identitätskarten o.ä. Ausweispapieren, etc.) sind auf postalischem Weg an das SEM (Adresse: Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern) unter Angabe der N-Nummer, Name, Vorname und Geburtsdatum zu richten.
Fragen zu generellen Asylthemen beantworten wir gern via E-Mail mittels Kontaktformular:
E-Government
Bitte senden Sie Ihre Nachricht nur an einen Empfänger. Falls nötig wird diese durch die Sachbearbeitenden an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Letzte Änderung 01.03.2025