Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 19. Juni 2026

Verlängerung des Jugendurlaubs

Änderung des Obligationenrechts

Worum geht es?

Das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist eine wichtige Stütze der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren haben derzeit Anspruch auf eine Woche unbezahlten Jugendurlaub pro Jahr, um zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in sozialen oder kulturellen Organisationen Leitungs-, Beratungs- oder Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Künftig soll der Jugendurlaub auf zwei Wochen ausgeweitet und auch für offene Kinder- und Jugendarbeit, etwa in Jugendzentren, genutzt werden können.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 15. Juni 2023 werden die gleichlautenden Motionen 23.3734 und 23.3735 «Stärkung des Jugendurlaubs. Erhöhung von einer auf zwei Wochen» eingereicht. Die Motionen nimmt der Nationalrat am 29. September 2023 und der Ständerat am 13. März 2024 an.
  • Am 28. Mai 2025 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts (OR) (Medienmitteilung).
  • Am 19. Juni 2026 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (OR) (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Alexis Schmocker
Bundesrain 20
CH-3003 Bern