Veröffentlicht am 22. Oktober 2025
Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Worum geht es?
Wer Opfer von Gewalt wird, hat Anspruch auf Unterstützung. Dazu gehören gemäss Opferhilfegesetz (OHG) neben finanziellen Leistungen unter anderem auch die medizinische Hilfe und psychologische Unterstützung. Der Bundesrat will nun diese Leistungen insbesondere für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt ausbauen. Er schlägt vor, die medizinische Hilfe und den Zugang zur rechtsmedizinischen Dokumentation zu verbessern.
Was ist bisher geschehen?
- Am 9. Oktober 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) (Medienmitteilung).
- Am 22. Oktober 2025 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) (Medienmitteilung).
Dokumentation
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
- Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes
(BBl 2025 3332) - Entwurf
(BBl 2025 3333) - Medienmitteilung vom 22. Oktober 2025
- Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes
Weitere Infos
26. Juni 2026
Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans Montana

19. Februar 2026
Brandkatastrophe von Crans-Montana
Am 1. Januar 2026 ist in einer Bar in Crans-Montana (VS) ein Brand ausgebrochen, der mehr als 40 Todesopfer und über hundert Verletzte gefordert hat. Bei der Bewältigung dieser Brandkatastrophe ist das Bundesamt für Justiz (BJ) auf drei Ebenen involviert.

5. Februar 2026
Opferhilfe
Ab 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe für Gewaltbetroffene in der ganzen Schweiz über die Opferhilfe-Nummer 142 erreichbar. Die Telefonnummer bietet kostenlose, vertrauliche und rund um die Uhr erreichbare Beratung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie für ihre Angehörigen.
22. Oktober 2025
Teilrevision des Opferhilfegesetzes
1. Januar 2009
Totalrevision des Opferhilfegesetzes
Am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
1. Oktober 2004
Revision des Opferhilfegesetzes
Verbesserung des Schutzes von Kindern als Opfer. Am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten.
26. Juni 2026
Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026: Kriterien für die Zusammensetzung des runden Tischs
Der Präsident des runden Tischs zur Bewältigung der Brandkatastrophe im Le Constellation in Crans-Montana hat nach mehreren Sondierungsgesprächen die Kriterien für die Zusammensetzung des runden Tischs festgelegt. Darin sollen die Opfer, deren Angehörige sowie Personen und Institutionen vertreten sein, die zu einer Lösung beitragen können. Alle Teilnehmenden sollen über spezifisches Fachwissen in den betroffenen Rechtsbereichen verfügen. Voraussichtlich in der zweiten Sommerhälfte wird der Präsident die Namen der Mitglieder des runden Tischs bekannt geben.
30. April 2026
Brandkatastrophe von Crans-Montana: Zweites Sondierungsgespräch zum runden Tisch in Bern
Am 30. April 2026 hat im Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern das zweite Sondierungsgespräch für einen runden Tisch zur Bewältigung der Brandkatastrophe von Crans-Montana stattgefunden. Ziel des Austauschs war es, Zweck, Zusammensetzung und Arbeitsweise des runden Tischs weiter zu konkretisieren. Am Gespräch nahm auch Laurent Kurth teil, der vom Bundesrat zum Leiter des runden Tischs ernannt wurde.
20. Februar 2026
Brandkatastrophe von Crans-Montana: Sondierungsgespräch für einen runden Tisch
Der Bundesrat will zur Bewältigung der Brandkatastrophe von Crans-Montana auf Bundesebene einen runden Tisch einsetzen. Am 20. Februar 2026 hat dazu unter der Leitung von Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ), in Bern ein erstes Sondierungsgespräch stattgefunden. Der Austausch hatte zum Ziel, Erwartungen, Bedürfnisse und offene Fragen zu klären. Eingebracht wurden Perspektiven der Opfer, der Versicherungen, der zuständigen Behörden des Bundes, des Kantons Wallis und der Gemeinde Crans-Montana.
14. Januar 2026
Brandkatastrophe von Crans-Montana: Bundesrat sichert Opfern und ihren Angehörigen seine Unterstützung zu
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen ausreichend Unterstützung erhalten. Dazu wird er dem Parlament nötigenfalls Finanzmittel beantragen. Diesen Grundsatzentscheid hat er an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 gefällt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis im Februar 2026 prüfen, wo beim bestehenden Hilfsangebot Lücken bestehen und in welcher Form der Bund Unterstützung leisten kann. Die Leistungen des Bundes wären subsidiär, namentlich zum Engagement der Versicherungen und des Kantons Wallis.
9. Januar 2026
Unterstützung für Opfer und Angehörige der Brandkatastrophe von Crans-Montana
Mit vereinten Kräften setzen sich der Bund und die kantonalen Opferhilfestellen der Schweiz dafür ein, dass die Betroffenen jetzt und in Zukunft rasch und unbürokratisch die notwendige Hilfe erhalten. Das EJPD prüft, ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind, um die Opfer und ihre Angehörigen angemessen zu unterstützen.
22. Oktober 2025
Teilrevision des Opferhilfegesetzes: Gewaltopfer besser unterstützen
Die Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt sollen ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) verabschiedet. Die medizinische Versorgung, die rechtsmedizinische Dokumentation und die Unterbringungsangebote sollen verbessert werden. Zudem soll eine Informationspflicht der Kantone sicherstellen, dass die Angebote bekannt und leicht zugänglich sind.
9. Oktober 2024
Rechtsmedizinische Hilfe für Gewaltopfer stärken
Die Hilfsangebote für Opfer insbesondere von häuslicher und sexueller Gewalt sollen ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) eröffnet. Er schlägt vor, die medizinische Hilfe und den Zugang zur rechtsmedizinischen Dokumentation zu verbessern. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Januar 2025.
22. Mai 2024
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen: Sämtliche Solidaritätsbeiträge gleichbehandeln
Künftig sollen Solidaritätsbeiträge des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zugunsten von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen alle gleichbehandelt werden. Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2024 den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG).
10. April 2024
Bundesrat beschliesst Teuerungsausgleich bei der Opferhilfe
Der Bundesrat reagiert auf die Teuerung und hat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 entschieden, die Maximalbeträge für Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer von Straftaten zu erhöhen. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025.
Bundesamt für Justiz
Bundesrain 20
CH-3003 Bern