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Veröffentlicht am 22. Oktober 2025

Teilrevision des Opferhilfegesetzes

Worum geht es?

Wer Opfer von Gewalt wird, hat Anspruch auf Unterstützung. Dazu gehören gemäss Opferhilfegesetz (OHG) neben finanziellen Leistungen unter anderem auch die medizinische Hilfe und psychologische Unterstützung. Der Bundesrat will nun diese Leistungen insbesondere für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt ausbauen. Er schlägt vor, die medizinische Hilfe und den Zugang zur rechtsmedizinischen Dokumentation zu verbessern.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 9. Oktober 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) (Medienmitteilung).
  • Am 22. Oktober 2025 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Simone Füzesséry
Bundesrain 20
CH-3003 Bern