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Veröffentlicht am 1. Januar 2021

Modernisierung des Handelsregisters

Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht sowie Anpassungen im Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrecht) sowie des Revisionsaufsichtsrechts

Worum geht es?

Seit 1937 sind die Vorschriften über das Handelsregister im Obligationenrecht nicht mehr umfassend revidiert worden. Eine Modernisierung ist notwendig, da das geltende Recht den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer des Handelsregisters nicht mehr gerecht wird.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 19. Dezember 2012 schickt der Bundesrat eine Änderung des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 23. Oktober 2013 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 15. April 2015 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (15.034) 
  • Am  20. Februar 2019 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Handelsregisterverordnung (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die neuen Vorschriften über das Handelsregister auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Damit an der zentralen Datenbank Personen weitergearbeitet werden kann, treten die entsprechenden Bestimmungen im Obligationenrecht und in der Handelsregisterverordnung bereits per 1. April 2020 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Handelsregisterrecht

Handelsregisterverordnung

Weitere Infos

Eidgenössisches Amt für das Handelsregister

Sekretariat
Bundesrain 20
CH-3003 Bern