Im Rahmenkredit Migration in Höhe von 200 Millionen Franken sind 25 Millionen Franken für Projekte vorgesehen, die besonders dringende Bedürfnisse im Migrationsbereich decken. Der bis 2029 laufende Rapid Response Fund (RRF) unterstützt einen oder mehrere EU-Mitgliedstaaten in Krisensituationen, die insbesondere auf plötzliche und umfangreiche Migrationsbewegungen zurückzuführen sind.
Das allgemeine Ziel des RRF ist es, die Strukturen des Migrationsmanagements in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken. Nichtstaatliche Akteure sollen besser befähigt werden, bei einem dringenden Bedarf mit gezielten Massnahmen rasch einzugreifen.
Der RRF wird direkt vom Staatssekretariat für Migration (SEM) verwaltet. Das SEM wählt die zu unterstützenden Projekte aus. Verschiedene Anspruchsgruppen mit einschlägiger Erfahrung im Migrationsbereich, beispielsweise internationale Organisationen und NGOs können Projekte einreichen. Der Fonds unterstützt Projekte, die sich mit Migrationsfragen und Herausforderungen in Zusammenhang mit internationalen Migrationsbewegungen befassen. Schwerpunktbereiche sind Asylverfahren, Infrastruktur, freiwillige Rückkehr und Reintegration sowie Prävention von Sekundärmigration.
Die erste RRF Appeal erfolgte im Jahr 2023, die entsprechenden Projekte sind noch im Gang.
Jetzt startet das SEM den zweiten RRF Appeal für den Zeitraum 2024–2025. Wie im Jahr 2023 werden zwei Arten von Projekten unterstützt: Zielprojekte und Notfallprojekte.
Mit Zielprojekten werden kurzfristige Ziele angestrebt, während Notfallprojekte einen dringenden Bedarf decken.
Zielprojekte werden kurz- bis mittelfristig umgesetzt. Sie können bis zu zwei Jahre dauern und bedingen eine Kofinanzierung durch die Projektpartner von mindestens 15 Prozent. Bei dieser Art von Projekten werden prioritär Länder in vorgängig bestimmten Regionen berücksichtigt. Im Zeitraum 2024–2025 werden in erster Linie Projekte in Spanien und Malta sowie in EU-Staaten unterstützt, die geografisch nahe an der Ukraine liegen oder an sie angrenzen. Das Projektbudget sollte ungefähr zwischen 250 000 und 1 Million Franken liegen.
Notfallprojekte kommen in allen EU-Mitgliedstaaten in Frage, dienen zur Deckung eines dringenden Bedarfs und können sehr rasch umgesetzt werden. Die Projektdauer beträgt höchstens ein Jahr, eine Kofinanzierung ist nicht nötig.
Eingaben für Zielprojekte sind nur vom 18. März bis zum 21. April 2024 möglich. Notfallprojekte können auch nach dem 21. April 2024 eingereicht werden, solange noch nicht alle Mittel für 2024 zugewiesen worden sind. Für die Einreichung eines Projektkonzepts stellt das SEM ein Antrags- und ein Budgetformular zur Verfügung.
Da ein bedeutender Teil des Budgets für den RRF bereits in den Vorjahren zugewiesen wurde, sind die Finanzierungsmöglichkeiten für 2024 begrenzt. Deshalb können nur wenige Projekte ausgewählt werden.
Dokumente
(Diese Dokumente stehen auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Letzte Änderung 04.04.2024