Rapid Response Fund (RRF) 2022–2023

Im Rahmenkredit Migration in Höhe von 190 Millionen Franken sind 25 Millionen Franken für Projekte vorgesehen, die besonders dringende Bedürfnisse im Migrationsbereich decken. Der bis 2029 laufende Rapid Response Fund (RRF) ist unabhängig von bilateralen Kooperationsprogrammen und kann in Krisensituationen in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten eingesetzt werden, die unerwartet unter hohen Migrationsdruck geraten sind.

Das allgemeine Ziel des RRF ist es, die Strukturen des Migrationsmanagements in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken. Dieses spezifische Instrument ergänzt die bilateralen Kooperationsprogramme und dient zur Deckung eines unmittelbaren Bedarfs im Migrationsbereich. Nichtstaatliche Akteure sollen besser befähigt werden, mit gezielten Massnahmen rasch einzugreifen.

Der RRF wird direkt vom Staatssekretariat für Migration (SEM) verwaltet. In enger Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Akteuren der Schweiz wählt das SEM die zu unterstützenden Projekte aus. Verschiedene Anspruchsgruppen mit einschlägiger Erfahrung im Migrationsbereich, beispielsweise internationale Organisationen und NGOs mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten, können Projekte einreichen. Der Fonds unterstützt Projekte, die sich mit Migrationsfragen und Herausforderungen in Zusammenhang mit internationalen Migrationsbewegungen befassen. Schwerpunktbereiche sind Asylverfahren, Infrastruktur, freiwillige Rückkehr und Reintegration sowie Prävention von Sekundärmigration.

 
Es werden zwei Arten von Projekten unterstützt: Zielprojekte und Notfallprojekte.

Mit Zielprojekten werden kurzfristige Ziele angestrebt, während Notfallprojekte einen dringenden Bedarf im Migrationsbereich decken.

Zielprojekte werden kurz- bis mittelfristig umgesetzt. Sie können bis zu zwei Jahre dauern und bedingen eine Kofinanzierung durch die Projektpartner von mindestens 15 Prozent (begründete Ausnahmen sind möglich). Bei dieser Art von Projekten werden prioritär Länder in vorgängig bestimmten Regionen berücksichtigt. Im Zeitraum 2022–2023 werden in erster Linie Projekte in EU-Staaten unterstützt, die geografisch nahe an der Ukraine liegen oder an sie angrenzen. Das Projektbudget sollte mindestens 500 000 Franken betragen.

Notfallprojekte, für die alle EU-Mitgliedstaaten in Frage kommen, dienen zur Deckung eines dringenden Bedarfs und können sehr rasch umgesetzt werden. Die Projektdauer beträgt höchstens ein Jahr, eine Kofinanzierung ist nicht nötig.

RRF Appeal 2024

Wir danken allen Antragsstellenden für die Projekteingaben für den RRF Appeal 2023. Dieser ist nun abgeschlossen und im Frühjahr 2024 wird es einen neuen Aufruf für den RRF 2024 Appeal geben.

Letzte Änderung 18.03.2024

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