Die Grundprinzipien der Schweizer Integrationspolitik finden sich in den bestehenden Rechtsgrundlagen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie können wie folgt zusammengefasst werden:
- Integration ist ein gegenseitiger Prozess, an dem sowohl die einheimische als auch die ausländische Bevölkerung beteiligt sind.
- Integration setzt die Offenheit der ansässigen Bevölkerung, ein Klima der Anerkennung und den Abbau von diskriminierenden Schranken voraus.
- Der Beitrag der Ausländerinnen und Ausländer zur Integration zeigt sich in
- - der Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung,
- - der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- - dem Willen zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung und
- - Kenntnissen einer Landesprache.
- Integration ist eine staatliche Kernaufgabe, an der alle staatlichen Ebenen mitwirken, in Zusammenarbeit mit Sozialpartnern, Nichtregierungs- und Ausländerorganisationen sowie weiteren Institutionen.
Fordern und Fördern
Die Schweizer Integrationspolitik richtet sich am Prinzip «Fördern und Fordern» aus. Mit «Fordern» wird die Selbstverantwortung der Zugewanderten angesprochen. Die ausländerrechtlichen Erfordernisse legen fest, was von ihnen erwartet wird und mit welchen Folgen sie gegebenenfalls rechnen müssen, wenn sie diese Erfordernisse nicht erfüllen.
Ausländerrechtliche Erfordernisse an die Integration
Das «Fördern» umfasst alle Massnahmen, welche die Integration der Migrationsbevölkerung unterstützen.
Rechtliche Grundlagen
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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz)
(AIG, SR 142.20)
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Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern
(VIntA, SR 142.205)
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Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
(VZAE, SR 142.201)
- Weisungen Integration
Letzte Änderung 03.12.2020