Ausbildungssituation junger vorläufig Aufgenommener und anerkannter Flüchtlinge

Der positive Trend bei der Ausbildungssituation junger vorläufig Aufgenommener und anerkannter Flüchtlinge verstärkt sich seit Einführung der Integrationsagenda. 2019 und 2020 eingereiste Personen nehmen noch rascher und häufiger eine Ausbildung auf.

Abbildung 1: Anteil VA/FL mit Alter bei Einreise von 16-25 Jahren mit/in einer zertifizierenden Ausbildung auf Niveau SEK II oder mit/in einer Übergangsausbildung, jeweils am Ende des X. Kalenderjahrs nach Einreise

Ausbildungssituation junger vorläufig Aufgenommener und anerkannter Flüchtlinge fünf Jahre nach Einreise

Mit dem Wirkungsziel 3 der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, dass sich «fünf Jahre nach Einreise (…) zwei Drittel aller vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge im Alter von 16-25 Jahren in einer postobligatorischen Ausbildung» befinden sollen.

Da die IAS 2019 eingeführt wurde und sich dieses Wirkungsziel auf einen Zeitraum von 5 Jahren nach Einreise bezieht, können derzeit noch keine Aussagen zur Erreichung des Wirkungsziels gemacht werden. Hingegen lassen sich Aussagen zur Ausbildungssituation von jungen vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen vor der Einführung der IAS im Jahre 2019 treffen.

Die Ausbildungssituation junger vorläufig Aufgenommener (VA) und anerkannter Flüchtlinge (FL), welche 2017 eingereist sind, präsentiert sich fünf Jahre nach Einreise wie folgt (Grundlage: Daten des BFS aus den Längsschnittanalysen im Bildungsbereich (LABB)):

  • Schweizweit haben rund 52% der jungen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen eine postobligatorische Ausbildung absolviert oder sind dabei, eine solche zu absolvieren.
  • Im Vergleich zum Vorjahr hat insbesondere der Anteil Personen mit/in Übergangsausbildung leicht abgenommen, während der Anteil Personen in zertifizierender Ausbildung ähnlich hoch blieb. Der Gesamtanteil liegt jedoch etwas über dem Anteil bei den vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen mit Einreise 2015.
  • Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern in Bezug auf die Teilnahme an einer postobligatorischen Ausbildung: Fünf Jahre nach Einreise haben 58% der Männer eine postobligatorische Ausbildung absolviert oder sind dabei, eine solche zu absolvieren, bei den Frauen liegt der Anteil bei 43%.
  • Das Alter bei der Einreise in die Schweiz spielt eine Rolle für die Ausbildungssituation fünf Jahre nach Einreise: Rund 90% der Jugendlichen, die im Alter von 16 oder 17 Jahren in die Schweiz kamen, sind in einer postobligatorischen Ausbildung oder haben eine solche absolviert. Bei jungen Erwachsenen, die bei der Einreise 24-25 Jahre alt waren, ist dies nur bei ungefähr einer von fünf Personen der Fall.

Das Bundesamt für Statistik hat die Bildungsverläufe der 16- bis 25-jährigen Personen aus dem Asylbereich in einer Vertiefungsstudie analysiert. Weitere Informationen sind auf der Webseite des BFS publiziert.

In den kommenden Jahren sollen die Auswertungen nach Bedarf erweitert, kontextualisiert und vertieft werden.

Ausbildungssituation der Einreisekohorte 2017: Übersicht

Der Anteil junger Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommener Personen, die fünf Jahre nach Einreise eine postobligatorische Ausbildung abgeschlossen haben oder dabei sind, eine solche zu absolvieren, liegt bei der Kohorte 2017 etwas tiefer als bei der Kohorte 2016, jedoch über dem Wert der Kohorte 2015. Der Rückgang ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Anteil Personen mit/in Übergangsausbildung (z.B. Brückenangebote) abgenommen hat. Der Anteil Personen in zertifizierender Ausbildung (Berufslehre, Matura) ist ähnlich hoch wie für die Kohorte 2016. Zu beachten ist, dass die Kohorte 2017 im Vergleich zu den Kohorten 2015 und 2016 deutlich weniger Personen umfasst. 

Ausbildungssituation der Einreisekohorte 2017 nach Geschlecht und Alter

Bedeutende Unterschiede bestehen zwischen den Geschlechtern. Während bei den jungen Männern mit Einreise 2017 fünf Jahre nach Einreise 58% eine postobligatorische Ausbildung absolviert haben oder absolvieren, sind es bei den Frauen 43%. Im Vergleich zur Kohorte 2016 (Männer 64%, Frauen 42%) und insbesondere zur Kohorte 2015 (Männer 53%, Frauen 34%) hat sich der Unterschied zwischen den Geschlechtern verringert, was eine positive Entwicklung ist. Insbesondere der Anteil Frauen in einer zertifizierenden Ausbildung hat zugenommen.

Der Anteil mit bzw. in Ausbildung ist bei den Personen, die als Jugendliche (16-17 Jahre) in die Schweiz einreisten, deutlich höher als bei den jungen Erwachsenen (18-25 Jahre). Mit zunehmendem Alter bei Einreise sinkt der Anteil Personen, die noch eine Ausbildung aufnehmen. Der Einfluss des Alters bei Einreise ist bei allen Kohorten stark. Verglichen mit den Kohorten 2015 und 2016 hat bei der Kohorte 2017 der Anteil mit oder in postobligatorischer Ausbildung insbesondere unter den Personen mit Alter bei Einreise zwischen 24 und 25 Jahren abgenommen.

Hinweis: Bei bereits erwachsenen vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen ist es möglich, dass sie in ihrem Herkunftsland bereits einen nachobligatorischen Abschluss erworben haben. Solche Abschlüsse sind in der Statistik nicht enthalten.

Entwicklung der Ausbildungssituation der Einreisekohorte 2017

Der Anteil der im Jahre 2017 eingereisten vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge, welche in Ausbildung sind oder eine solche abgeschlossen haben, ist mit zunehmender Aufenthaltsdauer kontinuierlich angestiegen. Während zu Beginn verschiedene Brückenangebote im Vordergrund standen, stieg der Anteil von Personen in/mit einer zertifizierenden Ausbildung der Sekundarstufe II einige Jahre nach Einreise an.

Vergleich der Entwicklung der Ausbildungssituation

Werden einzelne Einreisekohorten verglichen, zeigt sich, dass später eingereiste Kohorten im Vergleich zur ersten Kohorte (Einreisekohorte 2013) einen höheren Anteil an Personen mit bzw. in Ausbildung aufweisen. Verglichen mit der Einreisekohorte 2016 liegt der Anteil der Personen in bzw. mit postobligatorischer Ausbildung der Kohorte 2017 etwas tiefer. Werden später eingereiste Kohorten betrachtet, zeigt sich jedoch, dass von Kohorte zu Kohorte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher - oder zumindest ungefähr gleich schnell - in eine Ausbildung eingestiegen sind. Dieser positive Trend ist neben innovativen Massnahmen wie der Integrationsvorlehre INVOL den unterschiedlichen Merkmalen der einzelnen Kohorten (z.B. höherer Anteil Jugendliche) zuzuschreiben. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Lage auf dem Arbeits- und Lehrstellenmarkt sowie weitere Aspekte einen Einfluss auf die Teilnahme an Ausbildungen hat.

Die folgende Abbildung 6 zeigt die Entwicklung nach Einreisejahren ausschliesslich für Ausbildungen auf SEK II Niveau. Die Abbildung 7 zeigt die Entwicklung unter Berücksichtigung der Übergangsausbildungen.

Methodisches

 
Definition Einreisekohorten 2015-2017:

  • Personen, die in einem bestimmten Jahr (2015, 2016 oder 2017) in die Schweiz einreisten und sich im Jahr der Einreise im Asylprozess als befanden:
    Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge;
  • die zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz zwischen 16 und 25 Jahre alt waren;
  • die Ende des Jahres der Einreise (2015, 2016 oder 2017) noch in STATPOP erfasst waren;
  • die zum Zeitpunkt der Untersuchung (Ende 2020, 2021 oder 2022) noch in STATPOP erfasst waren.

 
Definition Übergangsausbildung:

Übergangsausbildungen umfassen Angebote, die im Anschluss an die obligatorische Schule die Möglichkeit bieten, sich die notwendigen Kompetenzen anzueignen, um später eine Lehre oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II zu absolvieren. Es gibt eine grosse Vielfalt solcher Angebote, für weitere Informationen siehe folgende BFS-Publikation: Der Übergang am Ende der obligatorischen Schule - Ausgabe 2016.

 
Definition mit/in Ausbildung:

Als Ausbildungsteilnehmer gilt jemand, der seit seiner Ankunft in der Schweiz, mindestens einmal für eine Ausbildung mit Diplom der Sekundarstufe II oder für eine nicht-diplomierende Ausbildung eingeschrieben war (bzw. bereits einen Abschluss erworben hat) und deren Dauer sechs Monaten Vollzeitbeschäftigung entspricht.

Letzte Änderung 29.11.2024

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