Das Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion Buosingen wird als Teil der nationalen Asylinfrastruktur des Bundes realisiert. Hier finden Sie Informationen zum Projekt, zur Planung und zur Umsetzung.
Politischer Hintergrund und Zweck des Projekts
Gemäss der gemeinsamen Erklärung der Asylkonferenz vom 28. März 2014 benötigt der Bund in der Region Tessin und Zentralschweiz 690 Plätze in Bundesasylzentren (BAZ). Das Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion (BAZmV) mit 350 Plätzen wird im Tessin betrieben. Das Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion (BAZoV) mit 340 Schlafplätzen soll in der Zentralschweiz realisiert werden. Aktuell betreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) als Übergangslösung ein temporäres BAZoV mit 340 Plätzen in der militärischen Anlage Glaubenberg im Kanton Obwalden.
Im Rahmen der Standortsuche für das fehlende definitive BAZoV in der Zentralschweiz wurden in den letzten Jahren knapp 20 Standorte geprüft und aus diversen Gründen verworfen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Zentralschweizer Kantone haben sich Mitte 2021 darauf geeinigt, dass in der Zentralschweiz anstatt eines grossen Zentrums mit 340 Plätzen auch zwei kleinere mit je 170 Plätzen betrieben werden können. Vor diesem Hintergrund akzeptiert der Kanton Schwyz den Standort Buosingen in der Gemeinde Arth für eines der beiden künftigen BAZoV mit 170 Plätzen. Mit dem Standort Buosingen wurde eine Lösung gefunden, mit der sich sowohl Bund, Kanton als auch die Standortgemeinde einverstanden erklärten.
Das BAZoV Buosingen ist ein zentraler Bestandteil der Bundesstrategie zur effizienten und kontrollierten Unterbringung von Asylsuchenden. Durch das Zentrum wird die Standortgemeinde künftig de facto von weiteren Asylzuweisungen entlastet, wodurch kommunale Sozial- und Integrationsstrukturen weitgehend entfallen.
Nutzung und Betrieb
Das Zentrum dient der befristeten Unterbringung von Personen, die nicht in der Schweiz bleiben können und auf ihre Wegweisung oder Zuweisung in einen anderen Dublin-Staat warten. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel nur wenige Monate. Untergebracht werden Einzelpersonen, Familien und Minderjährige. Um soziale Spannungen zu vermeiden, wird besonderer Wert auf betreute Aufenthalts- und Beschäftigungsbereiche gelegt. Der Betrieb ist auf Ruhe, Ordnung und Sicherheit ausgerichtet. Innerhalb des BAZ sorgen vom SEM mandatierte Sicherheitsdienstleister für die Einhaltung der Hausordnung; ausserhalb des BAZ können bei Bedarf private Sicherheitspatrouillen rund um das BAZ die Arbeit der zuständigen Kantonspolizei unterstützen.
Standort und Umweltauflagen
Das neue Bundesasylzentrum entsteht am östlichen Rand von Goldau auf dem Gelände eines ehemaligen Campingplatzes. Die Lage am Übergang zur offenen Landschaft am Fuss der Rigi gilt als landschaftlich besonders sensibel – das Areal befindet sich innerhalb eines national geschützten Landschaftsgebiets (BLN Nr. 1606). Der Standort liegt in einer rechtsgültigen Bauzone und ist gut erschlossen. Die Bebauung soll in Volumen und Ausdruck das Siedlungsmuster des Gebiets aufnehmen. Die Anforderungen an Betrieb, Nutzung und Landschaftsschutz sollen in Einklang gebracht werden.
Verfahrensablauf und Zeitplan
Die Projektentwicklung erfolgt über einen Studienauftrag im selektiven Verfahren mit vorgängiger Präqualifikation. Dabei werden zunächst qualifizierte Planungsteams ausgewählt, die in einem nächsten Schritt Projektvorschläge für das BAZoV erarbeiten. Die Ausschreibung folgt den Vorgaben des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) sowie dem GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Das Verfahren wird vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) durchgeführt.
Die ersten Schritte der Ausschreibung und Planung erfolgen über diesen Studienauftrag. Im Anschluss erfolgt die Weiterbearbeitung des ausgewählten Projekts bis zur Baureife. Anschliessend wird das Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. Nach Abschluss der Planungs- und Bewilligungsphasen beginnt die bauliche Umsetzung. Die Inbetriebnahme wird frühestens sechs Jahre nach Verfahrensbeginn erwartet.
Häufige Fragen und Antworten
Weitere Informationen
Bereits veröffentlichte Informationen zum Projekt finden Sie in den offiziellen Medienmitteilungen des Staatssekretariats für Migration (SEM):
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Letzte Änderung 22.04.2025