Asylregionen und Bundesasylzentren

Die Asylverfahren in der Schweiz werden in sechs Asylregionen durchgeführt. Jede Region verfügt über ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion und mehrere Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion.

Im Rahmen seiner regulären Planung betreibt das SEM insgesamt 5000 Unterbringungsplätze für Asylsuchende. Diese Kapazität kann in speziellen Situationen auf 10 000 Plätze erhöht werden. Darauf haben sich Bund und Kantone im Rahmen der «Notfallplanung Asyl» geeinigt. Im Rahmen der regulären Planung gibt es ausserdem definitive Standorte und solche, die nur temporär betrieben werden.

Karte der Schweiz mit den aktuellen Bundesasylzentren in den sechs Regionen

Kapazitäten

Die aufgeführten Zahlen entsprechen der politisch vereinbarten Unterbringungskapazität, die teilweise nicht der effektiven, tiefer ausfallenden Betriebskapazität entspricht. Gründe dafür sind u.a. Brandschutzmassnahmen, Militärbelegungen oder notwendige Ergänzungen durch bauliche Massnahmen (bspw. Container). 

Die verschiedenen Arten von Bundesasylzentren

  • Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion

    In diesen Bundesasylzentren werden die Asylgesuche eingereicht und geprüft, und das SEM entschiedet auch dort über diese. Alle Akteure arbeiten unter einem Dach zusammen. Dadurch können die Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Gesuchstellenden bleiben für die Dauer ihres Verfahrens in diesen Zentren und werden nicht mehr an die Kantone überwiesen – es sei denn, es müssen zusätzliche Abklärungen gemacht und ein erweitertes Verfahren eingeleitet werden. In den Bundesasylzentren gibt es neben den Unterkünften für die Gesuchstellenden auch Büroräumlichkeiten für Befrager/innen, Dolmetscher/innen, Dokumentenprüfer/innen und die Rechtsvertretung.
Ein grosser Park mit alten Bäumen und im Hintergrund verschiedene Gebäude, in denen die Asylsuchenden leben.
Das Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion in Boudry (Kanton Neuenburg) ist seit April 2018 in Betrieb. (Foto: SEM © Marco Frauchiger)
  • Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion)
    In diesen Bundesasylzentren halten sich überwiegend Personen auf, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fällt oder deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Diese Personen bleiben in den Zentren des Bundes und werden nicht mehr in die kantonalen Asylzentren transferiert – es sei denn, ihre Wegweisung lässt sich nicht innerhalb der Gesamtdauer von 140 Tagen vollziehen. Es handelt sich also um Personen, die die Schweiz in der Regel nach kurzer Zeit wieder verlassen müssen.
      
  • Besondere Zentren
    Wenn ein Asylsuchender die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet oder den Betrieb der normalen Bundesasylzentren durch sein Verhalten massiv stört, kann er vorübergehend in einem besonderen Zentrum untergebracht werden. Ein solches Zentrum wird in Les Verrières (NE) betrieben, ein zweites Zentrum ist in der Deutschschweiz geplant.

Weitere Infos

Dossier

Letzte Änderung 01.12.2019

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