Die Asylverfahren in der Schweiz werden in sechs Asylregionen durchgeführt. Jede Region verfügt über ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion und mehrere Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion.
Im Rahmen seiner regulären Planung betreibt das SEM insgesamt 5000 Unterbringungsplätze für Asylsuchende. Diese Kapazität kann in speziellen Situationen auf 10 000 Plätze erhöht werden. Darauf haben sich Bund und Kantone im Rahmen der «Notfallplanung Asyl» geeinigt. Im Rahmen der regulären Planung gibt es ausserdem definitive Standorte und solche, die nur temporär betrieben werden.
Kapazitäten
Die aufgeführten Zahlen entsprechen der politisch vereinbarten Unterbringungskapazität, die teilweise nicht der effektiven, tiefer ausfallenden Betriebskapazität entspricht. Gründe dafür sind u.a. Brandschutzmassnahmen, Militärbelegungen oder notwendige Ergänzungen durch bauliche Massnahmen (bspw. Container).
Die verschiedenen Arten von Bundesasylzentren
- Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion
In diesen Bundesasylzentren werden die Asylgesuche eingereicht und geprüft, und das SEM entschiedet auch dort über diese. Alle Akteure arbeiten unter einem Dach zusammen. Dadurch können die Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Gesuchstellenden bleiben für die Dauer ihres Verfahrens in diesen Zentren und werden nicht mehr an die Kantone überwiesen – es sei denn, es müssen zusätzliche Abklärungen gemacht und ein erweitertes Verfahren eingeleitet werden. In den Bundesasylzentren gibt es neben den Unterkünften für die Gesuchstellenden auch Büroräumlichkeiten für Befrager/innen, Dolmetscher/innen, Dokumentenprüfer/innen und die Rechtsvertretung.
- Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion)
In diesen Bundesasylzentren halten sich überwiegend Personen auf, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fällt oder deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Diese Personen bleiben in den Zentren des Bundes und werden nicht mehr in die kantonalen Asylzentren transferiert – es sei denn, ihre Wegweisung lässt sich nicht innerhalb der Gesamtdauer von 140 Tagen vollziehen. Es handelt sich also um Personen, die die Schweiz in der Regel nach kurzer Zeit wieder verlassen müssen.
- Besondere Zentren
Wenn ein Asylsuchender die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet oder den Betrieb der normalen Bundesasylzentren durch sein Verhalten massiv stört, kann er vorübergehend in einem besonderen Zentrum untergebracht werden. Ein solches Zentrum wird in Les Verrières (NE) betrieben, ein zweites Zentrum ist in der Deutschschweiz geplant.
Weitere Infos
Dokumentation
Dossier
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Änderung des Asylgesetzes (AsylG): Gesetz für beschleunigte Asylverfahren
Am 1. März 2019 in Kraft getreten
Medienmitteilungen
2016
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Beschleunigte Asylverfahren als Schlüssel für eine glaubwürdige und faire Asylpolitik
(Der Bundesrat, 21.03.2016)
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Basel wird Standort des Verfahrenszentrums der Asylregion Nordwestschweiz
(SEM, 21.03.2016)
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Beschleunigte Asylverfahren: Ziele im Testbetrieb erreicht
(SEM, 14.03.2016)
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Neustrukturierung: Einigung über den Standort mehrerer Bundeszentren für Asylsuchende in der Westschweiz
(SEM, 01.02.2016)
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Eröffnung einer temporären Asylunterkunft im Truppenlager von Grandvillard (FR)
(SEM, 13.01.2016)
2015
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Neues Bundeszentrum in der Region Zentral- und Südschweiz
(SEM, 18.12.2015)
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Bereitstellung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum
(SEM, 29.09.2015)
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Asyllage: Bund eröffnet zusätzliche Unterkünfte und trifft Fachleute der Kantone
(SEM, 24.09.2015)
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Neues Bundeszentrum für Asylsuchende in Zürich
(SEM, 26.05.2015)
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Temporäre Unterkunft für Asylsuchende in Menzingen eröffnet
(SEM, 11.05.2015)
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Die Standorte für Bundeszentren in der Region Ostschweiz stehen fest
(SEM, 04.05.2015)
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Neues Bundeszentrum für Asylsuchende in Giffers ab 2017
(SEM, 13.02.2015)
2014
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Gespräche zur Standortplanung neuer Bundeszentren verlaufen konstruktiv
(SEM, 16.12.2014)
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Eröffnung einer Unterkunft für Asylsuchende in Losone
(SEM, 08.09.2014)
Letzte Änderung 01.12.2019