Neues Bundeszentrum in der Region Zentral- und Südschweiz

Bern. Ein Bundeszentrum der Asylverfahrensregion Zentral- und Südschweiz soll in der Gemeinde Schwyz eingerichtet werden. Von allen evaluierten Standorten in der Zentralschweiz erwies sich das Areal Wintersried in Seewen-Schwyz als am besten geeignet. Das Gelände ist im Besitz des Bundes und diente bis September 2015 als Standort der Militärpolizei.

Im Zuge der Neustrukturierung des Asylbereichs sollen in der Verfahrensregion Zentral- und Südschweiz langfristig insgesamt 690 Unterkunftsplätze in zwei Zentren des Bundes entstehen. Die Kantone in der Zentral- und Südschweiz sind sich einig, dass ein Ausreiszentrum in der Zentralschweiz gebaut werden soll. Als Standort für ein Ausreisezentrum mit 340 Plätzen erwies sich das Areal Wintersried in Seewen-Schwyz aus organisatorischer, finanzieller und raumplanerischer Sicht als am besten geeignet. Ziel der Neustrukturierung ist, die Asylverfahren in der Schweiz insgesamt zu beschleunigen und künftig rund 60 % der Verfahren in den Bundesasylzentren abzuschliessen.

Aufgrund der angespannten Lage im Asylbereich prüft der Bund ausserdem, bereits vor Inbetriebnahme des Ausreisezentrums Asylsuchende in einer temporären Anlage auf dem Areal Wintersried unterzubringen. Dafür würden die bestehenden Hallen umgenutzt.

Absichtserklärung unterzeichnet

Der Bund und die Gemeinde Schwyz halten in einer gemeinsamen Absichtserklärung fest, dass der Bund der Gemeinde oder dem Kanton Schwyz das seit Jahren brach liegende Zeughausareal Seewen im Baurecht anbieten wird. Der Bund wird indes nur eine Teilfläche des Areals Wintersried für das Asylzentrum beanspruchen. Die aktuell vom VBS beanspruchte Halle auf der gleichen Liegenschaft bleibt weiterhin militärisch nutzbar. Die weitere Restfläche wird der Gemeinde im Baurecht angeboten, um beispielsweise einen Werkhof oder einen regionalen Feuerwehrstützpunkt einzurichten.

Die beiden Areale sind als Standorte für die Arbeitsplatzentwicklung in der Gemeinde Schwyz vorgesehen sie tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Areals bei und ermöglichen die Ansiedlung von neuen Arbeitsplätzen. Vor der Inbetriebnahme eines Bundeszentrums für Asylsuchende wird zwischen Bund und Gemeinde eine Vereinbarung erarbeitet, welche unter anderem die Betreuung und Beschäftigung der Asylsuchenden und die Sicherheitsdienstleistungen des Bundes regelt.

Gemeinde und Kanton Schwyz werden bei der Integration entlastet

Ein Ausreisezentrum stellt sicher, dass Asylsuchende, die nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, direkt ab Bundeszentrum in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt werden. Zur Kompensation dieser Aufgabe werden dem Standortkanton durch den Bund künftig weniger Asylsuchende zugeteilt. Dies entlastet den Kanton bei der Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen. Die Gemeinde Schwyz wird den Kanton entsprechend ersuchen, die Kompensation der Gemeinde weiterzugeben und der Gemeinde keine weiteren Asylsuchenden zuzuweisen. 

Berücksichtigung des lokalen Gewerbes

Die Errichtung des Bundesasylzentrums wird Investitionen von über 30 Mio. CHF auslösen, von denen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die lokale und regionale Wirtschaft profitieren kann. Mit der Inbetriebnahme schafft das Bundeszentrum rund 40 Vollzeitstellen in den Bereichen Betreuung und Sicherheit.

Während des Betriebs des Asylzentrums werden Nahrungsmittel und Mahlzeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen nach den gesetzlichen Möglichkeiten und zu marktgerechten Preisen lokal oder regional eingekauft.

Informationsveranstaltung für die Bevölkerung

Der Kanton und die Gemeinde wurden frühzeitig in die Planung miteinbezogen. Der Bund und die Gemeinde Schwyz werden die Bevölkerung der Gemeinde Schwyz zudem zu einer Informationsveranstaltung im ersten Quartal 2016 einladen. Die Verantwortlichen werden sowohl die kurz- als auch die langfristige Nutzung des Bundeszentrums vorstellen und Fragen beantworten.

Letzte Änderung 18.12.2015

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