Im Rahmen zweier nationaler Asyl Konferenzen (21. Januar 2013 und 28. März 2014) haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden den Eckwerten der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren zugestimmt und die Gesamtplanung für die Umsetzung dieser Vorlage festgelegt.
An seiner Schlussabstimmung vom 25. September 2015 hat das Parlament die Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren gutgeheissen (AS 2016 3101). Diese wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 von 66,8% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und von allen Kantonen angenommen.
Die Neustrukturierung des Asylbereiches ist am 1. März 2019 in Kraft getreten.
Gemäss der Neustrukturierung wird die Mehrheit der Asylgesuche in raschen Verfahren in Zentren des Bundes rechtskräftig abgeschlossen (beschleunigte Verfahren und Dublin-Verfahren). Die betroffenen Asylsuchenden werden für die Dauer des Verfahrens und des Wegweisungsvollzuges während maximal 140 Tagen in Zentren des Bundes untergebracht. Als flankierende Massnahme zu den raschen Verfahren haben Asylsuchende einen Anspruch auf eine kostenlose Beratung über das Asylverfahren und auf eine kostenlose Rechtsvertretung. Sind weitere Abklärungen notwendig, wird ein Asylgesuch im erweiterten Verfahren behandelt und die Betroffenen werden wie auch im alten Recht den Kantonen zugewiesen. Es soll innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden, einschliesslich des Vollzugs einer allfälligen Wegweisung.
Für eine rasche Umsetzung der Beschleunigungsvorlage wurden zudem die - teilweise langwierigen - ordentlichen Baubewilligungsverfahren durch ein bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren ersetzt.
Dokumentation
Gesetz und Verordnungen
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Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG)
(SR 142.31)
Amtliche Sammlung
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Neustrukturierung des Asylbereichs (AsylG)
(AS 2016 3101)
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Asylverordnung 1 über Asylverfahrensfragen (AsylV 1)
(AS 2018 2857; am 1. März 2019 in Kraft getreten)
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Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2)
(AS 2018 2875; am 1. März 2019 in Kraft getreten; Artikel 68 Absätze 3 und 4 am 1. Januar 2020 in Kraft getreten)
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Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3)
(AS 2018 2889; am 1. März 2019 in Kraft getreten)
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Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL)
(AS 2018 2849; am 1. März 2019 in Kraft getreten)
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Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen
(AS 2019 1; am 1. März 2019 in Kraft getreten)
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Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA) vom 25. Oktober 2017
(AS 2017 6175; am 1. Januar 2018 in Kraft getreten)
Botschaft, Kommentar und Erläuternder Bericht
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Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes (Neustrukturierung des Asylbereichs)
(BBl 2014 7991) (3. September 2014)
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Kommentar zu der Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs) – Änderung der AsylV 1, der AsylV 2, der AsylV 3 und der VVWAL (PDF, 946 kB, 01.05.2018)
(Mai 2018)
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Erläuternder Bericht: Totalrevision der VO-EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen (PDF, 303 kB, 01.10.2018)
(Oktober 2018)
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Kommentar zu VPGA, AsylV 2 und VVWAL (PDF, 368 kB, 01.09.2017)
(September 2017)
Medienmitteilungen
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Neustrukturierung des Asylbereichs für rasche und faire Verfahren
(14. Juni 2013)
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Neustrukturierung des Asylwesens: Bundesrat verabschiedet Botschaft
(3. September 2014)
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Neue Verordnung des EJPD über den Betrieb von Asylzentren des Bundes
(5. Dezember 2018)
Parlamentarische Beratungen
Vernehmlassungsergebnisse
Letzte Änderung 01.03.2019