Dauer in Monaten

Die angegebenen Zahlen stellen Erfahrungswerte dar, welche zum Teil sehr stark variabel sind (Bsp: 4 - 36 Monate). Die Dauer entspricht dem Zeitraum zwischen der Übermittlung des Ersuchens an das Ausland und dem Empfang der Erledigungsakten; bei Zustellungen für die vom BJ vorgeschlagene Zustellungsart (ohne alternative Möglichkeiten). Nicht berücksichtigt sind dabei strafrechtliche Fälle, die wegen ihrer Dringlichkeit auf dem direkten Weg übermittelt wurden.

Kein Eintrag: Dies bedeutet, dass dem BJ keine genügend gesicherten Erkenntnisse der letzten Jahre vorliegen. In diesen Fällen kann z. B. für das Ansetzen eines Vorladungstermins trotzdem ohne weiteres mit dem Fachbereich Rechtshilfe Kontakt aufgenommen werden.

 

Letzte Änderung 18.12.2023

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