Zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gehören die

Auslieferung;

Kleine oder akzessorische Rechtshilfe (insbesondere die Befragung von Zeugen/Beschuldigten; Zustellung von Vorladungen/Urteilen; Beweiserhebung; Herausgabe von Vermögenswerten);

Stellvertretende Strafverfolgung;

Vollstreckung von Strafentscheiden (inklusive Überstellung verurteilter Personen an den Heimatstaat).

Nur im Rahmen dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und ausländischen Strafverfolgungsbehörden kann der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe Auskünfte an Privatpersonen erteilen (z. B. im Zusammenhang mit Vorladungen). Auskünfte zu anderen Rechtsfragen mit internationalem Bezug können von Privatpersonen unentgeltlich oder gegen Gebühr über die kantonalen Anwaltsverbände oder auch über viele Gemeindeverwaltungen eingeholt werden.

https://www.bj.admin.ch/content/rhf/de/home/strafrecht.html