Internationale Rechtshilfe

Mit der internationalen Rechtshilfe unterstützen die Behörden oder Gerichte eines ersuchten Staates die Rechtspflege eines ersuchenden Staates. Sie nehmen auf ihrem Gebiet Prozess- oder andere Amtshandlungen vor (z. B. Zustellungen und Beweiserhebungen) und übermitteln das Ergebnis den Behörden oder Gerichten des ersuchenden Staates, damit diese es in einem bestimmten Verfahren verwenden können.

Diese Seite enthält praktische Informationen zur internationalen Rechtshilfe zwischen der Schweiz und dem Ausland und richtet sich sowohl an Behörden als auch an Privatpersonen, welche im Bereich der internationalen Rechtshilfe tätig oder betroffen sind.

Der Auftritt ist in drei Teile gegliedert: Strafrecht, Zivilrecht und Rechtshilfeführer.

Strafrecht

Der Teil "Strafrecht" enthält Checklisten und Wegleitungen verschiedener Gebiete der internationalen Strafrechtshilfe, gibt Einblick in die anwendbaren rechtlichen Grundlagen und bezeichnet die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Behörden.

Zivilrecht

Der Teil "Zivilrecht" enthält Wegleitungen und Merkblätter zur internationalen Zivilrechtshilfe, gibt Einblick in die anwendbaren rechtlichen Grundlagen und bezeichnet die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Behörden.

Verwaltungsrecht

Der Teil "Verwaltungsrecht" enthält Informationen zur internationalen Verwaltungsrechtshilfe, gibt Einblick in die anwendbaren rechtlichen Grundlagen und bezeichnet die zuständigen Behörden.

Rechtshilfeführer

Der Rechtshilfeführer enthält die Muster von Ersuchen und Formularen ebenso wie einen Index mit dem Zugang zu den länderspezifisch zu beachtenden Formalitäten.

https://www.bj.admin.ch/content/rhf/de/home.html