Veröffentlicht am 12. Februar 2026
Umsetzungsprojekt DNG / Projekt ELUR
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat
(DNG, BBI 2023 1523)
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick. Dieser Überblick wird periodisch aktualisiert und ergänzt.
1 Allgemeine Fragen
Die Digitalisierung im Notariatswesen hat folgende Ziele:
- Ermöglichung von elektronischen Originalen öffentlicher Urkunden
- Schaffung eines zentralen elektronischen Urkundenregisters zur sicheren Aufbewahrung dieser öffentlichen Urkunden
- die digitalen Prozesse im Notariat vereinheitlichen und effizient ausgestalten.
Damit die Digitalisierung im Bereich des Notariats möglich wird, braucht es Arbeiten auf zwei Ebenen:
- Auf rechtlicher Ebene ist eine Totalrevision der geltenden Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV; SR 211.435.1) vorgesehen. Die Verordnung wird unter anderem festlegen, wie die Digitalisierung im Notariatswesen umgesetzt werden soll;
- Auf technischer Ebene soll ein zentrales Register für elektronische Originale öffentlicher Urkunden geschaffen werden. Sämtliche technischen Arbeiten sind im Projekt namens «Elektronisches Urkundenregister (ELUR)» zusammengefasst und werden laufend aufeinander abgestimmt. Auch die künftige technische Anwendung wird den Namen ELUR tragen.
Die Digitalisierung im Bereich des Notariats wird mehrere wichtige Änderungen gegenüber der aktuellen Situation mit sich bringen:
- Notare werden künftig das Original der öffentlicher Urkunde (z. B. der Grunstückkaufvertrag) in elektronischer Form erstellen können. Derzeit ist eine gewisse Digitalisierung möglich (mittels Scan), aber das Original der öffentlichen Urkunde muss immer noch in Papierform erstellt werden;
- Die elektronischen Originale öffentlicher Urkunden werden in einem zentralen Register aufbewahrt, das vom Bund erstellt, geführt und betrieben wird;
- Das zentrale Register der elektronischen öffentlichen Urkunden ermöglicht es jedem Inhaber einer öffentlichen Urkunde zu überprüfen, ob diese Urkunde im Register enthalten und ob sie technisch und formal gültig ist (Validation; z. B., ob sie mit einer gültigen elektronischen Signatur von einer Person unterzeichnet wurde, die tatsächlich Notar ist, oder ob sie nach Abschluss des Verfahrens zur Erstellung der elektronischen öffentlichen Urkunde geändert wurde). Diese Validation umfasst nicht die Prüfung der Richtigkeit des Urkundeninhalts (siehe dazu auch Punkt 1.11).
Am 16. Juni 2023 hat das Schweizer Parlament das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG, BBl 2023 1523) verabschiedet. Die Projektarbeiten bestehen zum einen in der Erarbeitung der erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe und zum anderen im Aufbau bzw. in der Inbetriebnahme des elektronischen Urkundenregisters. Im DNG ist die gesetzliche Grundlage für die Schaffung eines elektronischen Urkundenregisters enthalten (Art. 9 DNG).
Die Umsetzung des DNG, bestehend aus der Erarbeitung der erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe sowie aus dem Aufbau und Inbetriebnahme des elektronischen Urkundenregisters obliegen dem Bundesamt für Justiz.
Das Projekt erfolgt in 2 Schritten (ELUR 1 und ELUR 2). Durch das schrittweise Vorgehen können rechtliche, organisatorische und technische Anforderungen frühzeitig getestet und die Einführung kontrolliert und risikominimiert umgesetzt werden. Nach aktueller Planung gegenwärtigen Wissensstand sieht der voraussichtliche Zeitplan für die Arbeiten folgendermassen aus:

Die Arbeiten zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Digitalisierung im Notariat (DNG) befinden sich nach der Projektmanagementmethode HERMES 2022 derzeit (Mitte 2026) in der Umsetzungsphase.
Die Arbeiten haben hauptsächlich wichtige technische, rechtliche und finanzielle Abklärungen sowie die konkrete Umsetzung der zukünftigen Lösung zum Gegenstand:
- Aus rechtlicher Sicht zielen die Arbeiten derzeit vor allem darauf ab, die kantonale Praxis und die Bedürfnisse der Fachleute im Bereich des Notariats und der Register zusammenzutragen sowie die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erarbeiten;
- Im Rahmen von ELUR 1 werden derzeit aus technischer Sicht die verschiedenen Möglichkeiten und Sicherheitsanforderungen konkretisiert und überprüft. Weiter wird derzeit die Umsetzung der Lösung vorangetrieben. Dazu gehören die neue Benutzer- und Rollenverwaltung sowie die Gesamterneuerung des heutigen Urkundspersonenregisters (UPReg);
- Parallel dazu werden im Rahmen von ELUR 2 die fachlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen für das zukünftige elektronische Urkundenregister erarbeitet, sofern sie heute schon bestimmt werden können.
Die Arbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von Bund, Kantonen und Fachorganisationen sowie Übermittlungsplattformen im Umfeld von Grundbuch und Handelsregister.
Das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) sieht kein Obligatorium vor, öffentliche Urkunden in elektronischer Form erstellen zu lassen bzw. zu erstellen. Es lässt den Kantonen jedoch die Möglichkeit, eine solche Verpflichtung einzuführen.
Sollte ein Kanton eine solche Verpflichtung zur elektronischen öffentlichen Beurkundung einführen, ist es wichtig zu beachten, dass sie nicht für Urkunden auf dem Gebiet des Erbrechts (Testament, Erbvertrag) gilt.
Nein. Das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) beschränkt den Zugang zum Urkundenregister auf eine begrenzte Anzahl von Personen. Zugriff nach Massgabe des kantonalen Rechts haben:
Der Notar bzw. die Notarin, der bzw. die die elektronischen Originale öffentlicher Urkunden errichtet hat, sein sowie sein eventueller Nachfolger bzw. ihre eventuelle Nachfolgerin. Ausserdem die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde über das Notariat sowie Gerichte und weitere Behörden gestützt auf rechtskräftige Entscheide.
Es haben keine weiteren Personen oder Stellen Zugriff auf die Urkunden, die im elektronischen Urkundenregister aufbewahrt werden.
Die Anwendung wird derzeit ohne eine Einbindung der e-ID umgesetzt. Sie wird jedoch so aufgebaut, dass sie bei Bedarf in Zukunft angepasst werden kann, um eine mögliche Verwendung der e-ID zu ermöglichen.
Nein, signierte elektronische Urkunden können wie jede andere elektronische Datei oder auch Papierdokumente manipuliert oder verändert werden.
Sie können das Dokument aber mit dem Validator der Bundeskanzlei (www.validator.ch) prüfen. Der Validator meldet Ihnen, ob eine Manipulation oder Änderung des Dokuments nach der Anbringung der elektronischen Signatur stattgefunden hat oder nicht.
Achtung: Auch PDF-Reader (Software zur PDF-Anzeige) nehmen oft eine grobe Bewertung vor. Diese Bewertung hat aber keine rechtliche Bedeutung und Sie dürfen ihr nicht ohne weiteres vertrauen. Verwenden Sie zur verlässlichen Prüfung immer den Validator der Bundeskanzlei.
Die Authentisierungsvarianten müssen wegen erhöhten Sicherheitsanforderungen ab ELUR Release 1 angepasst werden:
- Die bisherige Authentisierung mittels Webauthn (mit FIDO2-Key, «Yubikey») wird abgelöst;
- Kantone können weiterhin Smartcards mit B-Zertifikaten nutzen;
- Als weitere Möglichkeit (bspw. für Urkundspersonen), kommt eine bedienerfreundliche Smartphone-App für iOS und Android zum Einsatz;
- Smartphones müssen erhöhte Hardware-Anforderungen erfüllen (neuere iPhones, Google Pixel u. a.), weitere Infos folgen.
- Projektleiter: Patrick Hartwagner, Bundesamt für Justiz BJ, T +41 58 469 20 55, E-Mail patrick.hartwagner@bj.admin.ch
- Teilprojekt Rechtsetzung: Francesco Macrì, Bundesamt für Justiz BJ, T +41 58 462 41 76, E-Mail francesco.macri@bj.admin.ch und Silvia Brauchli, Bundesamt für Justiz BJ, +41 58 461 24 94, E-Mail silvia.brauchli@bj.admin.ch
- Teilprojekt Technik: Christian Bütler, Bundesamt für Justiz BJ, T +41 58 465 17 62, E-Mail christian.buetler@bj.admin.ch
- Medienanfragen: Ryser Ingrid, Bundesamt für Justiz BJ, T +41 58 462 48 48, E-Mail ingrid.ryser@bj.admin.ch
2 Fragen für Fachleute
Ja. Im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Digitalisierung im Notariat (DNG) wird das heutige Urkundspersonenregister (UPReg) durch die neue Lösung ELUR 1 abgelöst (technische Gesamterneuerung, aber mit denselben Funktionen wie bisher).
Folgende Auswirkungen wird die DNG auf das derzeitige Urkundspersonenregister (UPReg) haben:
- Es werden dabei insbesondere die organisatorischen und technischen Grundlagen für die neue Benutzer- und Rollenverwaltung geschaffen. Die Authentisierung der Nutzenden soll dabei über das SSO-Portal EJPD erfolgen. Dadurch können standardisierte und sichere Zugriffs- und Berechtigungsprozesse umgesetzt werden. Die Anbringung der Zulassungsbestätigung wird dabei weiterhin gewährleistet;
- Im Rahmen von ELUR 2 erfolgt anschliessend die Einführung des zentralen elektronischen Urkundenregisters für elektronische Originale öffentlicher Urkunden.
Die Nutzenden werden frühzeitig über relevante Änderungen, Zeitpunkte und Auswirkungen informiert werden.
Von der Digitalisierung im Bereich des Notariats sind verschiedenen Personengruppen betroffen. Wie namentlich die Notare in ihrer täglichen Arbeit. Betroffen sind auch die Registerbehörden, die öffentliche Urkunden bearbeiten, insbesondere das Grundbuchamt, das Handelsregister und das Zivilstandsamt. Schliesslich betrifft die Änderung auch Bürger, die eine öffentliche Urkunde in elektronischer Form abschliessen möchten, da in Zukunft diese Möglichkeit besteht.
Es wurden mehrere Arbeitsgruppen gebildet:
- Eine davon ist juristischer Natur und setzt sich aus Vertretern des Notariats (freies, gemischtes und staatliches Notariat) zusammen;
- Es wurde auch eine erweiterte juristische Gruppe gebildet, um die digitalen Prozesse im Bereich des Notariats zu vereinheitlichen und ihre Effizienz zu gewährleisten. Diese zweite Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der verschiedenen von den Arbeiten betroffenen Register (Grundbuch und Handelsregister) zusammen. Die verschiedenen Vertreter wurden über die Berufsverbände (Schweizer Notarenverband SNV, Konferenz der Schweizerischen Grundbuchführung KSG und Konferenz der kantonalen Handelsregisterbehörden) berufen;
- Die technische Fachgruppe setzt sich aus Personen von Bund und Kantonen zusammen, die in den vom Projekt betroffenen Bereichen technisch versiert sind. So kann sichergestellt werden, dass effiziente digitale Prozesse in der Praxis Mehrwert und Erleichterungen im Alltag bringen und die Sicherheit für alle Beteiligten erhöht wird.
Die Fachgruppen beraten die Projektleitung des Bundesamtes für Justiz (BJ), vermitteln die Praxissicht und geben Empfehlungen ab. Die juristischen, wie technischen Bedürfnisse der Nutzer stehen im Zentrum und werden von den Fachgruppen aufgenommen. So können die bestehende Rechtsetzung angepasst bzw. ergänzt und zugleich die technische Machbarkeit der juristischen und praktischen Vorgaben fortlaufend geprüft werden.
Aktuell ist nicht geplant, weitere Interessengruppen einzubeziehen. Die Konstituierung weiterer Arbeitsgruppen oder der Einbezug weiterer Akteure richtet sich indes nach dem Bedarf. Auf jeden Fall ist eine Testphase vorgesehen, in der Personen, die mit dem Register arbeiten werden, zu Tests eingeladen werden.
Idealerweise wird das Interesse dem Branchenvertreter (z. B. SNV, KSG, KKJPD usw.) mitgeteilt, der das Interesse an das BJ weiterleitet. Damit das Interesse bestmöglich berücksichtigt werden kann, muss das BJ wissen, welche Kenntnisse eingebracht werden können und in welchem Bereich sich die Partei engagieren möchte.
Da bestimmte Gruppen bereits gebildet und somit die unterschiedlichen Interessen bereits ausgewogen vertreten sind, kann eine Beteiligung möglicher Interessenten an laufenden oder zukünftigen Arbeiten nicht garantiert werden. Wichtig ist auch, dass in Hinblick auf die Effizienz der Arbeiten eine sinnvolle Grösse der Arbeitsgruppen gewahrt sein muss.
Das Projekt wird hybrid geführt, d. h. klassisches Projektmanagement (HERMES 2022) und agiles Entwicklungsmanagement (nach Scrum).
3 Fragen für Kantone
Die Digitalisierung im Notariat hat organisatorische und technische Auswirkungen auf die Kantone. Insbesondere betrifft dies die zukünftige Verwaltung von Rollen und Benutzerrechten innerhalb des Kantons, die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden sowie die Nutzung der zukünftigen digitalen Prozesse im Bereich der elektronischen öffentlichen Urkunden. Die konkreten Auswirkungen können unterschiedlich ausfallen, je nach kantonaler Organisation und Domänen (Notariat, Handelsregister, Grundbuch und amtliche Vermessung).
Die kantonalen Zuständigkeiten und Aufsichtskompetenzen im Notariatswesen bleiben bestehen.
Die Kantone bleiben insbesondere verantwortlich für:
- die Aufsicht über die Urkundspersonen gemäss kantonalem Recht;
- die organisatorischen Prozesse im kantonalen Notariatswesen;
- die Regelung kantonaler Prozesse und Zuständigkeiten;
- die Verwaltung der kantonalen Berechtigungen und Verantwortlichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Nein. ELUR ist als standardisierte Basisanwendung des Bundes konzipiert, worauf die Kantone aufbauen können. Kantonale Fachapplikationen können grundsätzlich weiterhin bestehen bleiben, soweit sie mit den rechtlichen und technischen Vorgaben kompatibel sind.
Ja. Die Kantone können grundsätzlich weiterhin eigene technische Lösungen oder Fachapplikationen nutzen. Der Bund wird für ELUR 1 eine standardisierte Schnittstelle zur Verfügung stellen, an die sich kantonale Systeme oder externe Fachanwendungen werden anschliessen können. Die technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen werden im Rahmen der weiteren Arbeiten definiert und kommuniziert.
Die Arbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Kantone und Fachorganisationen. Die Kantone werden insbesondere über Fachgruppen, bestehende Fachkonferenzen, im Rahmen von Informationsveranstaltungen und während Test- und Einführungsphasen in die Arbeiten einbezogen.
Im Rahmen von ELUR 1 müssen insbesondere die Voraussetzungen für die neue Benutzer- und Rollenverwaltung geschaffen werden. Die Finanzierung und Bereitstellung der dazu nötigen organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen liegen in der Verantwortung der Kantone. Dies betrifft:
- geeignete Räumlichkeiten, Personal für die Identifikation, Rollenzuteilung und Benutzerverwaltung der Urkundspersonen (LRA-Officer, Auth-Officer);
- Arbeitsplatzinfrastrukturen wie PCs oder Notebooks (keine speziellen Modelle bzw. Software erforderlich) mit einer aktuellen Browser-Version und Internetanschluss;
- PKI-Infrastrukturen für die Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. Lesen/Schreiben für Smartcard mit einem Zertifikat der Swiss Government Public Key Infrastructure);
- nur falls im Kanton keine PKI-Infrastruktur vorhanden sein sollte: Smartphones für Zwei-Faktor-Authentifizierung, die erhöhte Hardware-Anforderungen erfüllen (neuere iPhones, Google Pixel u. a.), weitere Infos folgen;
- Identifikation und Registrierung von Urkundspersonen (vor Ort im Kanton, mit ID- oder Passkontrolle);
- Zuteilung, Verwaltung und Löschung von Rollen und Berechtigungen von Urkundspersonen;
- allfällige kantonale Anpassungen eigener Systeme oder Schnittstellen infolge der Ablösung des heutigen UPReg.
Der Bund stellt zentral und kostenlos zur Verfügung:
- die neue Benutzerverwaltung über das SSO-Portal EJPD;
- die browserbasierten Anwendungen und Werkzeuge zur Identifikation und Rollenzuteilung;
- die notwendige Access-App für die Zwei-Faktor-Authentifizierung via Smartphones;
- sowie die notwendigen Schulungs- und Informationsunterlagen.
Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, die bei den Kantonen erfüllt sein müssen, um die Benutzerverwaltung im SSO-Portal EJPD vornehmen zu können, sind grundsätzlich bekannt. Sie entsprechen denjenigen, die viele Kantone bereits für andere Fachanwendungen des Bundes erfüllen, die ebenfalls mit dem SSO-Portal EJPD als zentraler Benutzerverwaltung funktionieren (z. B. VOSTRA, ZEMIS, Infostar oder RIPOL).
Wichtig: Diejenigen Kantone, die ihre Prozesse und Organisationsstrukturen für die Nutzung des SSO-Portals EJPD bereits etabliert haben, können diese auch für ELUR verwenden. Die organisatorische Angliederung und Ausgestaltung der Registrierungsstelle liegt dabei vollständig in der Organisationshoheit jedes Kantons. Das Bundesamt für Justiz BJ macht hierbei keine organisatorischen Vorgaben.
Die betroffenen Stellen werden frühzeitig über die konkreten Anforderungen informiert.
Um das SSO-Portal EJPD nutzen zu können, müssen die Nutzenden vorgängig identifiziert werden, unabhängig davon, auf welcher Stufe sie tätig sind. Es sind sowohl Mitarbeitende der kantonalen Aufsichtsbehörden wie auch Urkundspersonen zu identifizieren. Bei Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung sämtlicher Organisationsstufen wird die Identifikation vermutlich bereits im Rahmen des Anstellungsverhältnisses erfolgt sein. Bei Personen ohne öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis bei Bund oder Kanton, namentlich bei freiberuflich tätigen Urkundspersonen, muss die Identifikation in jedem Fall noch erfolgen.
Die Identifikation, Authentisierung und Berechtigung der kantonalen Aufsichtspersonen sowie der Urkundspersonen fällt in die Kompetenz der Kantone. Jeder Kanton legt fest, welche bestehenden kantonalen Stellen für das SSO-Portal EJPD/ELUR zuständig sind – eine oder mehrere.
Sie identifiziert die Nutzenden mittels Pass oder Identitätskarte, erfasst sie im SSO-Portal EJPD und stattet sie mit einer Zwei-Faktor-Authentisierung aus. Empfohlen wird, dass diese Aufgaben durch bestehende, kantonale Registrierungsstellen wahrgenommen werden.
Freiberuflich tätige Urkundspersonen müssen sich mittels einer Access-App des EJPD authentisieren. Diese kostenlose App für iOS- und Android-Geräte wird heruntergeladen werden können. Weitere Infos zum Namen und Zeitpunkt der Verfügbarkeit der App folgen. Angestellte von Bund und Kanton werden in der Regel auf diese Möglichkeit verzichten, da ihnen bereits die Authentifizierung mittels Smartcard (PKI-Zertifikat) offensteht.
Sowohl LRA-Officer wie Auth-Officer (Authentication Officer) identifizieren zuerst die Nutzenden. Während der LRA-Officer den Nutzenden darauf ein persönliches PKI-Zertifikat ausstellt (Smartcard), verknüpft der Auth-Officer im SSO-Portal EJPD die Access-App mit der Identität der Nutzenden. Beide Rollen können durch dieselbe Person wahrgenommen werden. Die Kantone sorgen dafür, dass beide Rollen besetzt sind bzw. dieselbe Person beide Rollen wahrnehmen kann.
Während jeder Kanton bereits über ausgebildete LRA-Officer verfügt, gibt es noch keine Auth-Officer. Es handelt sich um eine neue Rolle. Um Auth-Officer zu werden, ist eine Personensicherheitsprüfung erforderlich (Grundsicherheitsprüfung, Art. 30 des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit [Informationssicherheitsgesetz, ISG; SR 128] in Verbindung mit Art. 10 Ziff. 1 der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen [VPSP; SR 128.31]). Je nach Auslastung der Prüfstelle ist mit Vorlaufzeiten von bis zu 8 Wochen zu rechnen. Die Rolle Auth-Officer kann nach bestandener Personensicherheitsprüfung ab Ende September 2026 via ZB-Tool (ZB für «Zugriffsbegehren») beantragt werden. Darauf muss eine kurze Schulung mit Prüfung absolviert werden (wenige Stunden, autonomes E-Learning).
Ja. Zur Unterstützung der Einführung von ELUR 1 sind verschiedene Informations- und Schulungsangebote vorgesehen:
- Webinare in deutscher und französischer Sprache. Diese beinhalten organisatorische, fachliche und technische Informationen zur Einführung von ELUR 1;
- Separate Online-Formate, um Fragen im Zusammenhang mit der Einführung, den Rollen, den organisatorischen Abläufen sowie den Zuständigkeiten zu beantworten;
- Schulungs- und Informationsunterlagen in deutscher, französischer und italienischer Sprache wie Anleitungen, Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ), Videoaufzeichnungen der Webinare sowie Kurzvideos.
Der Zeitpunkt der Schulungen und die Links auf Downloadmöglichkeiten werden separat kommuniziert werden.
- Bis Ende Oktober 2026 sind die organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Identifikation und Rollenzuteilung der Urkundspersonen innerhalb des Kantons zu klären und bereitzustellen. Idealerweise werden die Aufgaben der bereits bestehenden kantonalen Registrierungsstellen einfach mit dem Auftrag rundum das SSO-Portal EJPD/ELUR erweitert;
- Bis Ende Oktober 2026 sind die für die Rolle des Auth-Officers vorgesehenen Personen zu bestimmen und, diese einer Personensicherheitsprüfung nach Art. 30 ISG i. V. m. Art. 10 Ziff.1 VPSP (Grundsicherheitsprüfung) zu unterziehen. Je nach Auslastung der Prüfstelle ist mit Vorlaufzeiten von bis zu 8 Wochen zu rechnen. Darauf kann die Person den Antrag im ZB-Tool stellen und die Schulung mit Prüfung absolvieren (wenige Stunden, autonomes E-Learning);
- Ab Anfang November 2026 können die Kantone mit der Identifikation und Rollenzuteilung der Urkundspersonen starten.
Wichtig: Es müssen keine neuen organisatorischen und infrastrukturellen Strukturen aufgebaut werden. Die Voraussetzungen entsprechen denjenigen, welche viele Kantone bereits heute für Fachanwendungen des Bundes (VOSTRA, ZEMIS, Infostar, RIPOL) erfüllen. Bestehende Prozesse und Zuständigkeiten zum SSO-Portal EJPD können übernommen werden.
Die Kantone werden regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert. Die Kommunikation erfolgt insbesondere über:
- Projektinformationen des Bundesamts für Justiz (BJ) in Form von periodischen Schreiben (via E-Mail-Verteiler)
- vorliegende Fragen-und-Antworten-Webseite, die regelmässig aktualisiert wird
Ziel ist es, die betroffenen Stellen frühzeitig über relevante Änderungen, Anforderungen und geplante Einführungsschritte zu informieren. Sie sind noch nicht Teil des E-Mail-Verteilers für die Kantone und möchten diese Informationen künftig direkt erhalten? Schreiben Sie eine Mail an egba@bj.admin.ch mit Betreffzeile «ELUR-Mailverteiler für Kantone».
4 Fragen für Softwareanbieter
Die Erstellung und Verwaltung des zentralen Registers für elektronische öffentliche Urkunden liegen ausschliesslich in der Zuständigkeit des Bundes. Bei der Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und bei der Kommunikation mit den Registern können sich hingegen Möglichkeiten für externe Softwarelösungen und Fachanwendungen ergeben. Der Rahmen für externe Lösungen wird vom Bund geregelt. Die Regelungen sind derzeit erst in Erarbeitung und werden zu gegebener Zeit kommuniziert.
Ja. Der Bund wird für ELUR eine standardisierte technische Schnittstelle zur Verfügung stellen. Diese Schnittstelle soll es ermöglichen, dass kantonale Systeme sowie externe Fachapplikationen und Softwarelösungen an ELUR angebunden werden können. Ziel ist es, standardisierte, sichere und interoperable digitale Prozesse zwischen Bund, Kantonen, Urkundspersonen und weiteren Beteiligten zu ermöglichen. Die konkreten technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen werden im Rahmen der weiteren Arbeiten definiert und kommuniziert.
Ja. Bestehende Fachapplikationen werden grundsätzlich weiterhin genutzt werden können, sofern sie die zukünftigen rechtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllen. Die Anbindung kann dabei über die vom Bund bereitgestellte technische Standardschnittstelle erfolgen. Die konkreten Anforderungen und Rahmenbedingungen werden im Rahmen der weiteren Projektarbeiten konkretisiert.
Der Bund ist zuständig für:
- die rechtlichen Grundlagen;
- die sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen;
- die Bereitstellung der Benutzer- und Rollenverwaltung (SSO-Portal EJPD);
- die Erstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des zentralen elektronischen Urkundenregisters;
- die Bereitstellung der technischen Standardschnittstelle.
Den Softwareanbietern können ergänzende Lösungen und Fachanwendungen entwickeln, welche, unter Einhaltung der Rahmenbedingungen, die betroffenen Fachpersonen und Organisationen bei den digitalen Prozessen unterstützen.
Derzeit erfolgt die Zusammenarbeit insbesondere über Fachgruppen und bestehende Branchenvertretungen. So besteht etwa auch ein fachlicher Austausch mit Softwareanbietern, die nach geltendem Recht bewilligte Dienstleistungen im Zusammenhang mit UPReg sowie im Bereich des elektronsichen Geschäftsverkehrs anbieten (sog. alternative Übermittlungsplattformen). Der Einbezug weiterer Akteure oder zusätzlicher Austauschformate richtet sich nach dem Bedarf und den jeweiligen Projektphasen.
Die Softwareanbieter werden regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert. Die Kommunikation erfolgt insbesondere über:
- Bestehende Direktkontakte (Anbieter im Umfeld des bisherigen UPRegs);
- Vorliegende Fragen-und-Antworten-Webseite, die regelmässig aktualisiert wird.
Ziel ist es, die betroffenen Stellen frühzeitig über relevante Änderungen, Anforderungen und geplante Einführungsschritte zu informieren.
5 Fragen für Urkundspersonen (Notarinnen und Notare)
Urkundspersonen (Amtsnotarinnen und -notare, freiberufliche Notarinnen und Notare) sind derzeit noch nicht direkt vom Projekt betroffen. Sobald die konkreten Informationen im Rahmen der weiteren Arbeiten erarbeitet sind, sollen auch die Urkundspersonen über den Stand der Arbeiten informiert werden. Die Kommunikation erfolgt insbesondere über:
- Projektinformationen des Bundesamts für Justiz (BJ) in Form von periodischen Schreiben (via E-Mail-Verteiler);
- vorliegende Fragen-und-Antworten-Webseite, die regelmässig aktualisiert wird.
Ziel ist es, die betroffenen Stellen frühzeitig über relevante Änderungen, Anforderungen und geplante Einführungsschritte zu informieren.
Sie sind noch nicht im E-Mail-Verteiler für Urkundspersonen eingetragen und möchten künftig Informationen erhalten? Schreiben Sie eine Mail an egba@bj.admin.ch mit Vermerk «ELUR-Mailverteiler für Urkundspersonen».