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Veröffentlicht am 26. Oktober 2026

Sonderzeichen im Namen: Erweiterter einheitlicher Zeichensatz für alle staatlichen Personenregister

Worum geht es?

Seit der Inbetriebnahme des elektronischen Personenstandsregisters Infostar New Generation (Infostar NG) am 11. November 2024 können in der Schweiz bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen in den Personenregistern und damit auch in amtlichen Dokumenten geführt werden. Dies ermöglicht es den betroffenen Personen, ihre Zivilstandsdokumente (z. B. Geburtsurkunde und Familienschein) und Ausweispapiere (z. B. Pass und Identitätskarte) mit korrekt geschriebenem Namen zu beantragen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 28. September 2016 verlangt die Interpellation 16.317, dass Schweizerinnen und Schweizer die Schreibweise ihres Namens frei wählen können.
  • Am 2. Dezember 2016 begrüsst der Bundesrat den entsprechenden Vorschlag in seiner Stellungnahme an das Parlament (16.317).
  • Am 12. Mai 2021 beschliesst der Bundesrat, in allen Personenregistern der Schweiz einen einheitlichen Zeichensatz einzuführen (Medienmitteilung).
  • Am 26. Juni 2024 verabschiedete der Bundesrat die Änderungen der Zivilstandsverordnung sowie der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen und setzte diese auf den 11. November 2024 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 11. November 2024 nimmt das elektronischen Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) den Betrieb auf.

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

David Rüetschi
Bundesrain 20
CH-3003 Bern