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Veröffentlicht am 18. Februar 2026

Rechtsgrundlagen

Assoziierungsabkommen

Die Assoziierungsabkommen enthalten im Wesentlichen jene institutionellen Bestimmungen, welche die Teilnahme der Schweiz an der Zusammenarbeit und deren Weiterentwicklung sicherstellen.

Schengen

Dublin

Schengen-Besitzstand

Die Rechtsgrundlage für die operationelle Zusammenarbeit bildet der sog. Schengen-Besitzstand, das heisst die Summe der EU-Rechtsakte, welche die Schweiz in den Anhängen zum Assoziierungsabkommen (vgl. Anhänge A und B SAA) und später im Rahmen der Weiterentwicklung übernommen hat.

Dublin/Eurodac-Besitzstand

Die Rechtsgrundlage für die operationelle Zusammenarbeit bildet der sog. Dublin/Eurodac-Besitzstand. Die dazu gehörenden EU-Rechtsakte hat die Schweiz gestützt auf das Assoziierungsabkommen (vgl. Artikel 1 DAA; die entsprechenden Rechtsakte finden sich in der Rechtssammlung zu den Bilateralen Abkommen Ziffer 9) und später im Rahmen der Weiterentwicklung übernommen hat.