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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Rechtliche Grundlagen

Geltendes Recht

Altes Recht

Das alte Recht bleibt vor allem für Entschädigungen und Genugtuungen im Zusammenhang mit Straftaten, die vor dem 1. Januar 2009 begangen wurden, von gewisser Bedeutung (vgl. Art. 48 OHG).  

Pflicht zur Eröffnung der letztinstanzlichen kantonalen Entscheide nach OHG an das Bundesamt für Justiz