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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Publikationen

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Evaluationen

Evaluation zum OHG vom 21. Dezember 2015

Evaluationen zum OHG vom 4. Oktober 1991

In den ersten sechs Jahren nach dem Inkrafttreten des Opferhilfegesetzes leistete der Bund den Kantonen Beiträge für den Aufbau der Opferhilfe. Die Kantone hatten über die Verwendung dieser Gelder Bericht zu erstatten und gleichzeitig Angaben statistischer Art zu liefern (Art. 18 Abs. 2 OHG und Art. 11 OHV).

Gestützt auf diese Unterlagen hat das Bundesamt für Justiz die Opferhilfe evaluiert. Die Berichte informieren unter anderem über die Zahl, das Alter und das Geschlecht der Personen, die sich an eine Beratungsstelle wandten oder ein Gesuch um Entschädigung bzw. Genugtuung stellten sowie über die Kosten der Opferhilfe. Der dritte und letzte Bericht untersucht, wo das geltende Recht in der Praxis nicht befriedigt und stellt die verschiedenen Revisionsanliegen zusammen.

Studien und Publikationen

Häusliche Gewalt

Weitere

Das revidierte Opferhilfegesetz / La nouvelle loi fédérale sur l'aide aux victimes d'infractions
Bernhard Ehrenzeller / Christine Guy-Ecabert / André Kuhn (Hrsg.)
Centre de recherche sur les modes amiables et juridictionnels de gestion des conflits de l'Université de Neuchâtel (CEMAJ) / Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St. Gallen
VIII + 230 S., Dike Zürich/St. Gallen 2009. Tagungsband zu der im Jahre 2008 durchgeführten Tagung zum total revidierten Opferhilfegesetz.

Befragungen

Opferhilfetagung vom 8. September 2017 - 25 Jahre Opferhilfe in der Schweiz