Pilotprojekte
Nach Artikel 401 ZPO können die Kantone mit Genehmigung des Bundesrates Pilotprojekte im Zivilprozessrecht durchführen. Der Bundesrat hat die Zuständigkeit für die Genehmigung dem Bundesamt für Justiz übertragen. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen die Kantone neue Verfahrensformen und Instrumente testen können und sich so an der Fortentwicklung des Prozessrechts beteiligen. Unter bestimmten Bedingungen kann damit auch von den Regelungen der ZPO abgewichen werden.