Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 20. Dezember 2022

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf bei der Organisation des Bundesstrafgerichts

Bern, 20.12.2022 - Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) schlagen eine Änderung bei der Organisation des Bundesstrafgerichts (BStGer) vor sowie eine Erhöhung der Anzahl Stellen. Ziel der GPK ist die Schaffung eines unabhängigen Berufungs- oder Rechtsmittelgerichts als zweite Instanz. In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2022 weist der Bundesrat darauf hin, dass das Parlament die Anzahl der Richterstellen der Berufungskammer bereits verdoppelt hat. Anders als die GPK ist der Bundesrat zudem der Ansicht, dass die Berufungskammer hinsichtlich Organisationsform und Unabhängigkeit den Anforderungen der Strafprozessordnung entspricht.