Änderung des Bundesgerichtsgesetzes tritt auf den 1. Juli 2022 in Kraft
Bern, 4.5.2022 - Die Revision eines Bundesgerichtsentscheids kann künftig auch dann verlangt werden, wenn die Schweiz die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anerkannt hat und es zu einer gütlichen Einigung mit der Streitpartei gekommen ist. Eine Verurteilung der Schweiz durch den EGMR ist nicht mehr nötig. Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 beschlossen, die entsprechende Änderung des Bundesgerichtsgesetzes auf den 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen.