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Veröffentlicht am 1. Juni 2018

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen

Bern, 1.6.2018 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Obwalden, Basel-Landschaft, Tessin, Neuenburg und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 1. Juni 2018 verabschiedeten Botschaft festhält.