Handlungsbedarf im Revisionsrecht prüfen
Bern, 9.11.2017 - Der Bundesrat will prüfen, ob im Revisionsrecht Anpassungen notwendig sind. Er hat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 einen Bericht zum allfälligen Handlungsbedarf im allgemeinen Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht zur Kenntnis genommen. Dieser stellt keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf fest; der Bundesrat will jedoch einzelne Prüfempfehlungen vertieft abklären lassen.