Kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Umgang mit religiösen Symbolen
Bern, 9.6.2017 - Konflikte rund um getragene religiöse Symbole und solche, die an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen angebracht sind, werden zum grössten Teil ausserrechtlich gelöst. Betroffene Institutionen lösen solche Konflikte meist selber, indem sie pragmatische Lösungsstrategien entwickeln. In seinem am 9. Juni 2017 verabschiedeten Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass sich damit bessere Ergebnisse erzielen lassen als mit starren Rechtsvorschriften. Er sieht daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Umgang mit religiösen Symbolen.