Kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Bezug auf Telearbeit
Bern, 16.11.2016 - Der Bundesrat wertet die zunehmende Verbreitung von Telearbeit als positive Entwicklung. Nach seiner Ansicht besteht in Bezug auf diese neue Arbeitsform kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, wie er in einem anlässlich seiner Sitzung vom 16.11.2016 veröffentlichten Bericht festhält.