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Veröffentlicht am 22. Juni 2016

Fakultatives Referendum bei internationalen Standardabkommen

Bern, 22.6.2016 - Der Bundesrat schlägt vor, ihm oder der Bundesversammlung die Befugnis zum selbständigen Abschluss internationaler Standardabkommen einzuräumen. In den Sachgebieten, in denen keine solche Delegationsnorm geschaffen wird, wird der Bundesrat künftig von seiner bisherigen Praxis abrücken und internationale Standardabkommen dem fakultativen Referendum unterstellen. Dies hat er am Mittwoch gestützt auf einen Bericht des Bundesamtes für Justiz (BJ) entschieden.