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Veröffentlicht am 17. März 2015

Die Schweiz und Italien haben Gelder kriminellen Ursprungs geteilt

Bern, 17.3.2015 - Die Schweiz und Italien haben in drei Sharing-Verfahren je zur Hälfte unrechtmässig erworbene Vermögenswerte in Höhe von 12,3 Millionen Euro geteilt. Die Vermögenswerte waren von der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin beschlagnahmt und in italienischen Verfahren eingezogen worden.