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Veröffentlicht am 6. März 2015

Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite: Neues Gesetz gilt ab 1. Mai 2015

Bern, 6.3.2015 - Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge auf den 1. Mai 2015 in Kraft zu setzen. Mit der Gesetzesänderung wird die Kompetenz des Bundesrates in diesen Bereichen eingeschränkt.