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Veröffentlicht am 14. Mai 2014

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sieben Kantonen

Bern, 14.5.2014 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Bern, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, Graubünden und Waadt zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.