Keine Änderungen im Stiftungsrecht notwendig
Bern, 27.2.2013 - Der Bundesrat will auf eine Revision des Stiftungsrechts und der Stiftungsaufsicht verzichten. Zu diesem Schluss kommt er in zwei Berichten, die er am Mittwoch verabschiedet hat. Eine vertiefte Prüfung hat ergeben, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen notwendig sind. Er beantragt deshalb dem Parlament, eine entsprechende Motion abzuschreiben.