Marktkonformer Zins für beschlagnahmte Bargelder
Bern, 7.12.2012 - Beschlagnahmte Bargelder werden künftig nicht mehr zum Satz für Steuervorauszahlungen, sondern marktkonform verzinst. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Änderung der Anlageverordnung verabschiedet und auf den 1. Februar 2013 in Kraft gesetzt.