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Veröffentlicht am 10. Oktober 2012

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sieben Kantonen

Bern, 10.10.2012 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.