Mehr Klarheit beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen; Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 1.12.2011 - Der Bundesrat will mehr Klarheit in der Frage, welche völkerrechtlichen Verträge er ohne Zustimmung des Parlaments abschliessen darf. Er sieht dabei vor, seine Kompetenzen grundsätzlich beizubehalten, sie jedoch massvoll einzuschränken Er reagiert damit auf Forderungen aus dem Parlament. Die erforderlichen Gesetzesänderungen hat der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. März 2012.