Neues Erwachsenenschutzrecht: Es bleibt beim 1. Januar 2013
Bern, 12.10.2011 - Der Bundesrat hat die Gesuche der Kantone Zürich, Waadt und Graubünden abgelehnt, das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts um ein Jahr zu verschieben. Er will nicht jene Kantone benachteiligen, die auf das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 vertraut haben, wie er in seinem Antwortschreiben festhält.