Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen; Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 20.10.2010 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Nidwalden, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.