Organisierte Suizidhilfe soll ausdrücklich geregelt werden; Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen
Bern, 17.9.2010 - Eine deutliche Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Organisationen hat sich in der Vernehmlassung für eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe auf Bundesebene ausgesprochen. Der Bundesrat hat am Freitag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die vorgeschlagene Festlegung von Sorgfaltspflichten für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten und bis Ende 2010 eine Botschaft auszuarbeiten. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Eidg. Departement des Innern Vorschläge zur verstärkten Förderung der Suizidprävention und der Palliativmedizin vorlegen.