Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen; Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 30.6.2010 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Aargau, Thurgau, Waadt, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.