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Veröffentlicht am 1. Juli 2005

Punktueller Reformbedarf des Scheidungsrechts - Bundesrat veröffentlicht Bericht über Umfrage bei Fachleuten

Bern, 1.7.2005 - Eine umfassende Revision des Scheidungsrechts ist nicht erforderlich, es besteht aber punktueller Reformbedarf. Dies geht aus dem Bericht über eine Umfrage zum Scheidungsrecht hervor, den der Bundesrat am Mittwoch veröffentlicht hat.