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Veröffentlicht am 25. April 2001

Besondere Stellung der Tiere als Lebewesen auf Gesetzesstufe verankern - Bundesrat lehnt die beiden Tier-Initiativen ab

Bern, 25.4.2001 - Die rechtliche Stellung der Tiere soll ihre Existenz als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen berücksichtigen. Dieses Ziel soll nach Ansicht des Bundesrates jedoch nicht auf der Ebene der Verfassung, sondern auf Gesetzesstufe verwirklicht werden. Deshalb beantragt er dem Parlament, die beiden Volksinitiativen "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.