Referenden bei dringlichen Bundesgesetzen: Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Bern, 15.3.2024 - Bei dringlichen Bundesgesetzen kann das Parlament festlegen, ob nachträglich geänderte Vorschriften im Falle eines erfolgreichen Referendums in Kraft bleiben oder nicht. Das geltende Recht sieht somit ausreichend Instrumente vor, um bei Referendumsabstimmungen zu dringlichen Bundesgesetzen für Rechtssicherheit zu sorgen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 15. März 2024 verabschiedet hat.