Veröffentlicht am 8. Oktober 2026
Informationen zum runden Tisch
Der runde Tisch unter der Leitung des Bundes bringt die Opfer, ihre Angehörigen, die betroffenen Versicherungen, zuständige Behörden sowie weitere Personen oder Institutionen zusammen, die zu einer Lösung beitragen können, dies mit dem Ziel, den Dialog zu vereinfachen und mit der Zustimmung der Betroffenen Vergleichsverhandlungen zu unterstützen. Eine Vergleichslösung kann langwierige Gerichtsprozesse vermeiden, welche namentlich für die Opfer und deren Angehörige mit vielen Unsicherheiten verbunden und entsprechend belastend sein können.
Am 8. Oktober 2026 hat Laurent Kurth, der Präsident des runden Tischs, die Zusammensetzung des runden Tischs festgelegt. Eine «groupe de réflexion» unterstützt den Präsidenten bei der Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen. In mehreren Phasen des Prozesses werden zudem alle Opfer und Angehörigen die Möglichkeit haben, sich zu den Vorschlägen zu äussern. Die erste Sitzung des runden Tischs wird voraussichtlich diesen Herbst stattfinden.
Kontakt
Für Medienschaffende: media@bj.admin.ch
Für Betroffene und Teilnehmende des runden Tischs: tablerondecrans@bj.admin.ch
Fragen und Antworten (FAQ)
Diese FAQ geben den aktuellen Stand der Diskussionen wieder und werden entsprechend den künftigen Entwicklungen aktualisiert und ergänzt. Sie dienen lediglich zu Informationszwecken und sind nicht verbindlich.
Der runde Tisch ist ein vom Bund organisiertes Austausch- und Koordinationsformat für die Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 20. März 2026 über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026; SR 312.53). Er dient als Plattform für den Dialog zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Opfer und ihrer Angehörigen, der zuständigen Behörden (Bund, Kanton Wallis und Gemeinde Crans-Montana), der beteiligten Versicherungen sowie anderer Personen und Organisationen, die zu einer Lösung beitragen können.
Der runde Tisch bietet einen Rahmen für Vergleichsverhandlungen und die Erarbeitung von aussergerichtlichen Vergleichslösungen zur Entschädigung der Opfer, sofern die Parteien dies wünschen (Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 des genannten Gesetzes).
Der runde Tisch dient dem Austausch und der Vermittlung zwischen den von der Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026 betroffenen Akteuren (s. insb. 2. Abschnitt des Bundesgesetzes vom 20. März 2026 über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026). Das Hauptziel besteht darin, aussergerichtliche Vergleichslösungen zur Entschädigung des erlittenen Schadens zu fördern und unterstützen, um lange und für alle Betroffenen belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden und zugleich das Justizsystem zu entlasten.
Da die Teilnahme freiwillig und unverbindlich ist, hängen die Ergebnisse von der Bereitschaft der am runden Tisch beteiligten Personen und Institutionen ab.
Der runde Tisch setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Opfer und ihrer Angehörigen, der zuständigen Behörden (Bund, Kantone und Gemeinden), der beteiligten Privat- und Sozialversicherungen sowie anderer Personen und Organisationen, die zu einer Lösung beitragen können (s. Liste unten).
Bei der Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen wird der Präsident zudem von einer «groupe de réflexion» unterstützt. Dabei geht es insbesondere darum, auf das Fachwissen von Bundesämtern, Dachverbänden sowie einer Universitätsprofessorin zugreifen zu können. Die Mitglieder dieser «groupe de réflexion» werden jeweils dazu eingeladen, an den Arbeiten des runden Tisches mitzuwirken.
Angesichts der Anzahl und Komplexität der zu behandelnden Anliegen werden nicht alle Opfer und deren Angehörigen direkt an den Arbeiten des runden Tisches teilnehmen können. Es ist jedoch vorgesehen, dass sie durch schriftliche Konsultationen und bilaterale Gespräche mit dem Präsidenten in den Prozess einbezogen werden.
Zusammensetzung des runden Tisches:
Präsident
Laurent Kurth
Vertretung der Opfer und Opferhilfeorganisationen
Association Les étoiles du 1er janvier*
Associazione Oltre Crans-Montana, Karin Valenzano Rossi
Association REVI Crans-Montana*
Association Swisshearts, Stéphane Buchs
Alexandre Guyaz, Anwalt
Romain Jordan, Anwalt
Loïc Parein, AnwaltVertretung der Behörden
Gemeinde Crans-Montana, Gaspard Couchepin und Vincent Brulhart, Anwälte
Kanton Wallis, Antoine Eigenmann und Géraldine Chapus-Rapin, Anwälte
Bundesamt für Justiz, Michael SchöllVertretung der Haftpflichtversicherer
AXA, Karin Rüttimann und Lukas Wyss
Helvetia, Philipp Jeker und Nicolas CavadiniVertretung der Sozialversicherungen
SUVA, Beatrice Domscheit
Unfallversicherungen nach Art. 68 UVG und Krankenzusatzversicherungen, Schweizerischer Versicherungsverband SVV, Irène Hänsli**
Krankenversicherungen, Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss, Saskia Schenker*** Die Vertretung wird derzeit bestimmt.
** Die Vertretung wird gegebenenfalls im Laufe des Monats Oktober noch bestätigt und/oder ergänzt.Zusammensetzung der «groupe de réflexion» (ebenfalls zum runden Tisch eingeladen):
Präsident
Laurent Kurth
Anwälte der Opfer
Alexandre Guyaz (Haftpflichtrecht)
Romain Jordan (öffentliches Recht)
Loïc Parein (Strafrecht)Opferhilfeorganisation
Fondation Beloved, François Sarasin
Unabhängige Fachexpertin (Universität)
Anne-Sylvie Dupont
Vertretung der Behörden
Gemeinde Crans-Montana, Gaspard Couchepin und Vincent Brulhart, Anwälte
Kanton Wallis, Antoine Eigenmann und Géraldine Chapus-Rapin, Anwälte
Bundesamt für Sozialversicherungen, Theodor Bichsel
Bundesamt für Gesundheit, Philipp Muri
Bundesamt für Justiz, Alexandre BrodardVertretung der Haftpflichtversicherer
AXA, Karin Rüttimann und Lukas Wyss
Vertretung der Sozialversicherungen
SUVA, Beatrice Domscheit
Vertretung der Dachverbände
Schweizerischer Versicherungsverband SVV, Irène Hänsli
Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss, Saskia SchenkerDie Zusammensetzung des runden Tisches soll die Opfer und ihre Angehörigen angemessen repräsentieren. Bei der Opfervertretung wird berücksichtigt, dass Anwältinnen und Anwälte sowie Vereine jeweils mehrere Opfer und Angehörige vertreten, darunter sowohl Trauerfamilien als auch verletzte Opfer. Insgesamt werden dadurch mehrere Dutzend Opfer vertreten. Die Betroffenen stammen namentlich aus der Schweiz, aus Italien, aus Frankreich, aus Belgien, aus dem Vereinigten Königreich, aus Deutschland, aus Portugal, aus Marokko und aus der Türkei.
Am Anfang holt der runde Tisch die verschiedenen Standpunkte der betroffenen Parteien ab. Gleichzeitig werden die Organisations- und Verfahrensregeln festgelegt.
Während der Arbeiten wird es insbesondere darum gehen, den Kreis der zu berücksichtigten Opfer zu ermitteln und die an einer Teilnahme interessierten Opfer und Angehörigen zu erfassen.
Weiter werden die Grundsätze und Kriterien einer Entschädigung festgelegt und, auf dieser Grundlage, konkrete Vorschläge für eine aussergerichtliche Vergleichslösung erarbeitet, die allen betroffenen Opfern unterbreitet wird.
Alle am Strafverfahren beteiligten Opfer werden direkt vom Präsidenten des runden Tisches kontaktiert, sofern sie im August 2026 der Weitergabe ihrer Kontaktdaten zu diesem Zweck an die Walliser Staatsanwaltschaft zugestimmt haben. Opfer, die sich nachträglich dem Prozess anschliessen möchten, können sich an das Sekretariat des runden Tisches wenden (tablerondecrans@bj.admin.ch).
Sobald der runde Tisch den Kreis der für eine aussergerichtliche Vergleichslösung vorgemerkten Opfer bestimmt hat, werden voraussichtlich alle direkt Betroffenen nochmals aufgefordert, sich zu melden. So können Opfer, die nicht am Strafverfahren beteiligt sind, jedoch die vom runden Tisch festgelegten Kriterien erfüllen, sich ebenfalls beim Sekretariat melden.
Dieser eingeschränkte Kreis der Opfer betrifft nur den Diskussionsprozess des runden Tisches und hat keinerlei Auswirkungen auf die Anerkennung der Opfereigenschaft durch die Justizbehörden.
Der runde Tisch ist nicht dazu befugt, über die rechtliche Anerkennung der Opfereigenschaft zu entscheiden, wobei diese überdies je nach rechtlichem Kontext unterschiedlich ausfällt (Strafgesetzbuch, Opferhilfegesetz, Obligationenrecht usw.). Er kann hingegen den Kreis der Opfer festlegen, die für eine Teilnahme am Diskussionsprozess zu einer einvernehmlichen Entschädigungslösung in Frage kommen. Der runde Tisch bestimmt die Kriterien dazu und kontaktiert die jeweiligen Opfer, um zu klären, ob sie an einer Teilnahme interessiert sind.
Die Arbeiten des runden Tisches sind vertraulich und sollen insbesondere den Abschluss der Verhandlungen fördern. In bestimmten Phasen des Prozesses können jedoch alle interessierten Opfer Einsicht in die Vorschläge des runden Tisches nehmen und sich dazu äussern.
Die vom runden Tisch festgelegten Grundsätze und Kriterien, auf die sich die verschiedenen einvernehmlichen Vergleiche stützen, werden nach Abschluss des Prozesses veröffentlicht. Die einzelnen Vergleichslösungen der Opfer bleiben hingegen streng vertraulich, da sie besonders schützenswerte Personendaten enthalten.
Nein, die Arbeiten des runden Tisches gelten grundsätzlich als vertraulich. In bestimmten Prozessphasen erhalten jedoch alle interessierten Opfern Einsicht in die Vergleichsvorschläge des runden Tisches sowie die Gelegenheit, sich dazu zu äussern.
Die den einzelnen Opfern vorgelegten konkreten Vergleichsvorschläge enthalten zahlreiche heikle Daten und werden deshalb streng vertraulich behandelt, sofern zwischen den betroffenen Parteien keine Offenlegungsvereinbarung besteht.
Voraussichtlich werden jedoch nach Abschluss des Prozesses die Grundsätze und Kriterien des runden Tisches veröffentlicht, auf denen die einzelnen Vergleichslösungen basieren.
Der runde Tisch wird regelmässig auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz über den Stand der Arbeiten berichten. Die interessierten Opfer werden zudem während des Verfahrens dazu eingeladen, Stellung zu den Lösungsvorschlägen des runden Tisches zu nehmen.
Ja, der runde Tisch wird allen am Prozess interessierten Opfern, einschliesslich jenen, die nicht direkt an den Arbeiten beteiligt sind, bestimmte Lösungsvorschläge zur Stellungnahme vorlegen.
Am Ende des Verfahrens erhält jedes interessierte Opfer jeweils einen konkreten Vergleichsvorschlag hinsichtlich einer Entschädigung.
Da für diesen Prozess keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist, hängt der Zeitplan von der Bereitschaft der einzelnen Beteiligten ab. Die Arbeit des runden Tisches macht indessen nur dann Sinn, wenn sie schneller als ein gerichtliches Verfahren zu einer Lösung verhilft.
Grundsätzlich muss zwischen den Lösungsvorschlägen des runden Tisches, die sich auf die Grundsätze einer Entschädigung und die Beiträge zu deren Finanzierung beziehen, und den konkreten Vergleichsvorschlägen des runden Tisches zur Entschädigung der einzelnen Opfer unterschieden werden: So können letztere erst erarbeitet werden, wenn erstere vorliegen.
Der runde Tisch hat zum Ziel, eine Einigung über die Grundsätze und Kriterien der Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen für die Opfer herbeizuführen. Auf der Grundlage dieser Grundsätze und Kriterien erarbeitet der runde Tisch die einzelnen Vergleichsvorschläge mit den entsprechenden Schadenersatzleistungen. Die Entwürfe werden dann an die Opfer weitergeleitet, welche die erforderlichen Informationen und Unterlagen zum Nachweis des erlittenen Schadens vorgelegt haben.
Eine Vertretung ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um eine der Komplexität angemessene Rechtsberatung zu erhalten.
Den Opfern und ihren Angehörigen steht es frei, die vorgeschlagenen Vergleiche abzulehnen und den Rechtsweg zu beschreiten, um eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erwirken. Der runde Tisch soll lediglich den Abschluss aussergerichtlicher Vergleiche erleichtern, ohne jegliche Verpflichtungen für die Opfer. Entsprechend können diese also darauf verzichten.
Haben die Opfer jedoch einmal einen Vergleichsvorschlag angenommen, verpflichten sie sich gegenüber den Vertragsparteien dazu, auf jegliche weiteren Schadenersatzforderungen zu verzichten. Dieser Verzicht auf gerichtliche Schritte oder Verfahren betrifft jedoch nicht das Strafverfahren, das nicht im Zuständigkeitsbereich des runden Tisches liegt.
Opfer, die im Rahmen des runden Tisches einen Vergleich abschliessen, müssen sich im Gegenzug dazu verpflichten, auf jegliche Gerichtsverfahren (zivil- oder verwaltungsrechtlicher Art) zur Schadenersatzforderung gegen andere Parteien der Vereinbarung zu verzichten. Das Strafverfahren (ohne zivilrechtliche Ansprüche) ist von diesem Verzicht jedoch nicht betroffen.
Die erste Sitzung ist für diesen Herbst geplant. Bei dieser Gelegenheit werden die Ziele und Grenzen des Projekts noch einmal erläutert, erste seit vergangenem Frühling vorgebrachte Analysen und Vorschläge vorgestellt sowie die verschiedenen Standpunkte der betroffenen Parteien eingeholt.
Der runde Tisch muss zunächst seine organisatorischen und verfahrensrechtlichen Regeln festlegen. Anschliessend wird der Kreis der im Prozess berücksichtigten Opfer ermittelt, sowie die an einer Teilnahme interessierten Opfer und Angehörige erfasst. Auf dieser Grundlage entwirft der runde Tisch erste Grundsätze und Kriterien für die Erarbeitung von Vergleichslösungen.