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Veröffentlicht am 1. Oktober 2026

Fragen und Antworten

Nachfolgende FAQ (vormals «Merkblatt») geben eine Übersicht über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die FAQ erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dienen ausschliesslich der Information und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Weitergehende Fragen zur Bewilligungspflicht konkreter Rechtsgeschäfte sind direkt an die Bewilligungsbehörde des Kantons zu richten, in welchem ein Grundstück erworben werden soll.

Die Kontaktdaten lauten:

I. Zweck und Grundlagen

II. Personen im Ausland (subjektive Bewilligungspflicht)

A. Natürliche Personen

B. Juristische Personen und vermögensfähige Gesellschaften ohne juristische Persönlichkeit

C. Treuhandverhältnisse

III. Objektive Bewilligungspflicht nach der Art bzw. dem Nutzungszweck des Grundstücks

A. Grundlagen

A. Betriebsstätte-Grundstücke (Art. 2 Abs. 2 Bst. a BewG)

C. Hauptwohnung

D. Zweitwohnung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

IV. Objektive Bewilligungspflicht nach der Art des Rechtsgeschäfts

A. Grundsatz und bewilligungspflichtige Erwerbsgeschäfte

B. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

V. Bewilligung

A. Grundsatz

B. Bewilligungsgründe auf Bundesebene

C. Kantonale Bewilligungsgründe

Ferienwohnung und Wohneinheit in Apparthotel

Zweitwohnung

Sozialer Wohnungsbau

VI. Verfahren

A. Verfahren auf Feststellung der Bewilligungspflicht und/oder Erteilung einer Bewilligung

B. Verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Folgen bei Widerhandlungen gegen das BewG

Dokumente