Erinnern für morgen
Die Folgen von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wirken bei den Betroffenen und ihren Nachkommen bis heute nach. Das erlittene Leid wurde anerkannt und eine Aufarbeitung des Erlebten durch Betroffene, staatliche Stellen und Forschende kam in Gang. Seither wurden laufend neue Erkenntnisse dazu gewonnen.
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 – kurz AFZFG - bzw. dessen Ausführungsverordnung betraut das Bundesamt für Justiz mit der wichtigen Aufgabe, für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse wissenschaftlichen Aufarbeitung zu sorgen. Konkret soll das BJ das Wissen über und die Erinnerung an die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen und nach Möglichkeit auch den nachfolgenden Generationen vermitteln.
Im Rahmen des Programms «erinnern für morgen» fördert das BJ in den nächsten Jahren (2024-2028) verschiedene Projekte, macht sie sichtbar machen und setzt zum Teil zusammen mit Partnern eigene Projekte um.
Eine thematische Web-Plattform soll alle wichtigen Informationen zum Thema für alle Interessierten zugänglich machen; eine Wanderausstellung in ausgewählten Städten aller Landesteile wird sich an eine breite Öffentlichkeit richten und mittels einer Lern-App sollen Schülerinnen und Schüler mehr über das Schicksal betroffener Menschen erfahren können. Weiter unterstützt das Programm auch Projekte Dritter, die sich der Vermittlung der Thematik widmen.
Regelmässig werden Infomails zum Programm versandt. Anmeldung unter: erinnernfuermorgen@bj.admin.ch
