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Veröffentlicht am 19. Februar 2026

Elektronischer Rechtsverkehr

Für elektronische Eingaben im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (gemäss Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens; VeÜ-VwV, SR 172.021.2) an das Bundesamt für Justiz BJ nutzen Sie bitte eine anerkannte Zustellplattform:

  • IncaMail
  • PrivaSphere

Die zu verwendende E-Mail-Adresse lautet eingabe@bj.admin.ch (nur gültig bei der Nutzung einer anerkannten Zustellplattform)

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