Electronic Monitoring
Sieben Kantone haben von 1999 bis 2017 Versuche mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs ausserhalb der Vollzugseinrichtung (Electronic Monitoring) durchgeführt. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das Electronic Monitoring mit dem 2015 verabschiedeten neuen Sanktionsrecht gesetzlich verankert und als Vollzugsform in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Gemäss den am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Gesetzesbestimmungen kann das Electronic Monitoring als Alternative zum Vollzug von Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis zu 12 Monaten sowie gegen das Ende längerer Freiheitsstrafen für die Dauer von 3 bis 12 Monaten eingesetzt werden. Die elektronische Überwachung kann nur angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass die verurteilte Person flieht oder weitere Straftaten begeht.
Im Auftrag des Parlaments (Postulat 16.3632) hat der Bundesrat nun die Praxiserfahrungen der ersten fünf Jahre seit Inkrafttreten ausgewertet und die Ergebnisse in einem Postulatsbericht festgehalten, den er an seiner Sitzung vom 20. August 2025 verabschiedet hat. Der Bericht zeigt, dass sich die Anwendung der elektronischen Überwachung bewährt hat.
Nicht Gegenstand dieses Postulatsberichts ist die elektronische Überwachung von Gewalttätern im Rahmen der Prävention häuslicher und sexueller Gewalt.
Dokumentation
Auswertung des interkantonalen Modellversuchs Elektronisch überwachter Strafvollzug für Kurz- und Langstrafen
Elektronisch überwachter Strafvollzug für Kurz- und Langstrafen. Evaluations-Schlussbericht
e&e entwicklung & evaluation GmbH, Zürich, 30. Juni 2003
Elektronisch überwachter Strafvollzug für Kurz- und Langstrafen. Zusammenfassung der Evaluationsresultate
e&e entwicklung & evaluation GmbH, Zürich, 30. Juni 2003
Les arrêts domiciliaires sous surveillance électronique dans les cantons de Genève, du Tessin et de Vaud
Evaluationsbericht zur Rückfalluntersuchung
Les arrêts domiciliaires sous surveillance électronique : une sanction « expérimentale »
Experimentelle Evaluation von Electronic Monitoring vs. Gemeinnützige Arbeit
Evaluationsbericht zu den Nachbefragungen
Überblick
Umfrage des BJ bei der KKJPD
Electronic Monitoring: Auswertung der Umfrage bei den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD)
Einführung des elektronisch überwachten Strafvollzugs (Begleitbrief zur Umfrage)
Fragen an die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren
Erfahrungen mit Electronic Monitoring nach dem Inkrafttreten des revidierten AT-StGB (2007/2008). Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse der Kantone BE, SO, BS, BL, TI, VD und GE
Bundesamt für Justiz, Bern, 4. August 2009
Der Bundesrat setzt das neue Sanktionenrecht auf den 1. Januar 2018 in Kraft
- Medienmitteilung vom 29. März 2016
- Neue Gesetzesbestimmungen
(BBl 2016 1249) - Postulat der Rechtskommission des Ständerats (16.3632): Evaluation des Electronic Monitoring
